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Öffentliche Konsultation: Dokumentation der Entsorgung für die Zukunft

Symbolbild für analoge Langzeitdokumentation, Aktenordner im Regal Langzeitdokumentation AktenordnerQuelle: pa / dpa | S. Pförtner

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist mit der Aufgabe betraut, künftig die Daten und Dokumente zu speichern, die für die End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle bedeutsam sind oder werden können. Noch bis Mitte Februar können Sie Anregungen zur Ausgestaltung dieser Aufgabe einbringen.

Die Langzeitdokumentation ist in § 38 Standortauswahlgesetz (StandAG) dem BASE zugeteilt. Dazu will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) eine konkretisierende Rechtsverordnung schaffen ("Dokumentationsverordnung"). Dem förmlichen Verordnungsgebungsverfahren soll – dem Gedanken des Transparenzgebotes des StandAG folgend – eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit vorausgehen. Die Öffentlichkeit soll so ihre Belange frühzeitig in den Rechtssetzungsprozess einbringen können.

Das BMUV nimmt Anmerkungen zu den hier veröffentlichten Eckpunkten bis zum 16. Februar 2024 unter dokuvo@bmuv.bund.de entgegen.

Stand: 22.12.2023

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