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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema Grenztemperatur in einem Endlager
Die Temperaturen von Behältern mit hochradioaktiven Abfällen stellen sowohl bei der Suche als auch Konzeptionierung und Bau eines Endlagers einen relevanten Sicherheitsaspekt dar. Die verantwortlichen Akteure im Standortauswahlverfahren präsentierten dazu in einer Veranstaltung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) unter dem Titel „Grenztemperatur als Anforderung im Standortauswahlverfahren“ ihr Vorgehen sowie die grundlegenden Forschungsergebnisse, die es zu diesem Thema gibt. Der Begriff „Grenztemperatur“ (StandAG §27 Abs. 4) bezeichnet die in einem Endlager für hochradioaktive Abfälle maximal zulässige Temperatur an der Außenfläche der Abfallbehälter.
Rund 30 Teilnehmer:innen am Berliner Standort des BASE sowie bis zu 80 zugeschaltete Online-Teilnehmer:innen diskutierten und stellten Fragen an das BASE, die BGE mbH und die geladenen Wissenschaftler:innen.
An der Veranstaltung nahmen neben Wissenschaftler:innen aus verschiedenen Institutionen ebenfalls Vertreter:innen des BMUV, der Länder und Kommunen, des Nationalen Begleitgremiums sowie Interessierte aus der Öffentlichkeit teil.
Auswirkungen der Temperaturentwicklung in einem Endlager – Fachdebatte, gesetzliche Vorgaben und Auslegung
Hintergrund der Veranstaltung war die Frage, welche Auswirkungen die Temperaturentwicklung in einem Endlager für die Sicherheit des Standortes haben kann. International gibt es hierzu kein einheitliches Vorgehen. Und auch in Deutschland hält die Fachdebatte hierzu seit Jahren an. Dies war der Grund, warum der Gesetzgeber eine vorsorgliche Grenztemperatur von 100 °C für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen vorgesehen hat, solange keine neueren Forschungserkenntnisse vorliegen, die eine höhere Temperatur aus sicherheitstechnischer Sicht zulassen.
Im Rahmen des Workshops haben Expert:innen aus den Forschungsvorhaben im Auftrag des BASE und der BGE mbH sowohl Review-Studien vorgestellt, als auch Ergebnisse von Experimenten zur Durchlässigkeit von Tongestein und Steinsalz bei unterschiedlichen Temperaturen präsentiert. Die Diskussionsthemen reichten von Details zum Aufbau von Versuchen bis hin zu übergeordneten Verfahrensfragen. Das BASE erläuterte außerdem seine Auslegung des Gesetzes (§ 27 Abs. 4 StandAG). Die BGE mbH skizzierte, welche Rolle das Temperaturkriterium in aktuellen und kommenden Untersuchungen spielt.
Die vorliegenden Studien zeigen, dass höhere Temperaturen sowohl sicherheitstechnische Nach- wie auch Vorteile haben können. Auch sind Forschungsarbeiten der BGE mbH noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich müssen alle Vorschläge der Vorhabenträgerin BGE mbH wissenschaftlich begründet sein und die angewandte Methodik darf zu keiner offensichtlichen Benachteiligung von Gebieten führen. Die offene Formulierung des § 27 Abs. 4 lässt ein solches Vorgehen zu. Wenn die BGE mbH Standortregionen am Ende von Phase I des Standortauswahlverfahrens vorschlägt und dafür entsprechende Sicherheitsanalysen vorlegt, wird das BASE im Rahmen seiner fachlichen Prüfung auch die Frage der Temperatur unter die Lupe nehmen. Das bedeutet: Will die BGE mbH von der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgetemperatur abweichen, muss dieses Vorgehen wissenschaftlich einwandfrei begründet sein und der fachlichen Prüfung der Aufsichtsbehörde standhalten.
Die Dokumentation der Veranstaltung ist auf der Infoplattform zur Endlagersuche zu finden.
Stand: 11.04.2023