Navigation und Service

Gericht bestätigt Rechtsauffassungen des BASE

Aufschrift an der Mauer des Hessischen VerwaltungsgerichtshofesQuelle: picture alliance / dpa

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren den Antrag, mit dem der BUND Hessen gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer Änderungsgenehmigung des Standortzwischenlagers Biblis vorgegangen ist, abgelehnt. Die Änderungsgenehmigung gestattet dem Betreiber des Zwischenlagers die Einlagerung von Transport- und Lagerbehältern mit deutschen Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, die aus Großbritannien nach Deutschland zurückgebracht werden müssen, im Standortzwischenlager Biblis. In seinem Beschluss bestätigt der VGH Kassel die im Eilrechtsverfahren wesentlichen Rechtsauffassungen des BASE.

Stand: 21.10.2020

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Pressestelle

Zeitung

RSS-Feed

Weitere Meldungen des BASE automatisch per RSS erhalten

RSS-Feed-Icon