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Fachkonferenz Teilgebiete – Prinzipien zur Organisation

Hinweis der Redaktion: Die BGE hat angekündigt, den Zwischenbericht Teilgebiete bereits am 28. September 2020 zu veröffentlichen. Ursprünglich hatte sie den 30. September 2020 als Veröffentlichungsdatum genannt.

Auf dem Umschlag eines Buches ist die Landkarte Deutschlands zu sehen mit mehreren Fragezeichen.Quelle: BASE

Das mit der Endlagersuche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), hat angekündigt, am 30. September 2020 einen ersten Zwischenbericht vorzulegen. Dieser gibt der Öffentlichkeit einen Einblick in den Stand der Arbeiten des Unternehmens zur Endlagersuche.

Gesetzlicher Auftrag des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, sodann die Fachkonferenz Teilgebiete einzuberufen. Auf dieser kann die Öffentlichkeit den Bericht mit dem Unternehmen erörtern.

Die Fachkonferenz wird am 17. und 18. Oktober 2020 in Kassel mit einer Auftaktveranstaltung beginnen und an drei weiteren Terminen im Februar, April und Juni 2021 stattfinden. Für die Organisation der Konferenz hat das BASE Grundsätze aufgestellt, die sich aus den gesetzlichen Regelungen ableiten. Zentral sind unter anderem Chancengleichheit für alle Beteiligten, eine klare Aufgabenteilung sowie die Selbstorganisation der Fachkonferenz.

Die Beteiligungsinstrumente und Diskussionsformate im Rahmen der Konferenz sollen Chancengleichheit und Fairness für alle Beteiligten schaffen. Faktoren wie die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen für öffentliche Zusammenkünfte sind zu berücksichtigen. Das BASE prüft die jeweils aktuellen Vorgaben zum Gesundheitsschutz und entwickelt alternative und weiterführende Angebote, insbesondere Online-Formate, um die Beteiligung im Sinne des Standortauswahlgesetzes zu ermöglichen.

Das Standortauswahlgesetz definiert den Auftrag der Fachkonferenz Teilgebiete. Die Konferenz hat dementsprechend die Aufgabe, den Zwischenbericht des Vorhabenträgers, der BGE, zu erörtern. Die fachliche Beratung auf der Konferenz erfolgt durch die BGE. Sie erläutert die Inhalte des Zwischenberichts. Die Konferenzteilnehmer*innen müssen nachvollziehen können, welche Schlüsse der Vorhabenträger aus der Anwendung der Ausschlusskriterien, der Mindestanforderungen und der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gezogen hat.

Die Fachkonferenz bestimmt selbst über ihre Arbeitsweise. Sie entscheidet über den Ablauf, die Dokumentation und die Regeln der Konferenz. Sie kann sich z.B. eine Geschäftsordnung geben, entscheidet über die Moderation und legt die Form der Dokumentation ihrer Beratungen und der Ergebnisse fest. Die Fachkonferenz selbst ist Veranstalter, während das BASE als Geschäftsstelle verschiedene Angebote schafft, um ihre Arbeit zu unterstützen.

Das folgende Dokument fasst die zehn Prinzipien zur Organisation der Fachkonferenz zusammen.

Stand: 22.07.2020

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