-
BASE
Unternavigationspunkte
BASE
- Das Bundesamt
- BASE-Laboratorium
- Ausschreibungen
- Gesetze und Regelungen
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Aktuelle Änderungen
- 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
- 1B - Weiteres Recht
- 1C - Transportrecht
- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
- Reden und Interviews
- BASE-Themen im Bundestag
-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Neue Broschüre: Sicherheit in der nuklearen Entsorgung - unsere Grundsätze
Im Jahr 2022 wird das letzte deutsche Atomkraftwerk abgeschaltet. Doch ein großer Teil der Verantwortung, die die Nutzung der Atomenergie mit sich brachte, liegt noch vor uns:
- der Rückbau der Kraftwerke,
- die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle und
- ihre Endlagerung über Zeiträume, die nur schwer vorstellbar sind.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist im Zuge der Neuorganisation der Zuständigkeiten in der nuklearen Entsorgung neu gegründet worden. Wir sind die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in der nuklearen Entsorgung und tragen Verantwortung für den Schutz von Menschen und Umwelt vor ionisierender Strahlung von radioaktiven Abfällen.
Unsere Grundsätze
Sicherheit ist unsere oberste Handlungsmaxime.
Um zu definieren, was das genau heißt und was es für unsere tägliche Arbeit bedeutet, hat das BASE das Papier „Sicherheit der nuklearen Entsorgung – unsere Grundsätze“ verfasst.
Dieses Grundsatzpapier wurde unter Beteiligung zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichen Abteilungen des BASE gemeinsam erarbeitet. Es beschreibt die einzelnen Rollen, die das BASE im Rahmen seiner Verantwortung für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung ausübt: Aufsicht, Genehmigung, Fachberatung.
Es definiert, mit welchen Prämissen wir diese Aufgaben erfüllen wollen, was dies für die behördeninterne Sicherheitskultur bedeutet und welche Ansprüche wir an die Transparenz unserer Arbeit und Prozesse stellen.
Die Öffentlichkeit und der Gesetzgeber stellen hohe Anforderungen an das BASE in Bezug auf das selbsthinterfragende und interdisziplinäre Arbeiten und den offenen Umgang mit Fehlern. Mit dem Grundsatzpapier möchten wir darstellen, wie wir diesen Ansprüchen gerecht werden und wie diese in das Handeln einer Behörde integriert werden können, von der gleichwohl verbindliche Entscheidungen und klare Positionen verlangt werden.
Das BASE ist eine junge Institution. Hierin liegt eine große Chance:
Prozesse und Strukturen können optimiert oder neu angelegt werden, um die interdisziplinäre, sicherheitsorientierte und transparente Arbeitskultur noch besser zu fördern. Der interne und abteilungsübergreifende Diskussionsprozess zu diesem Grundsatzpapier war ein Baustein dafür.
Stand: 13.07.2020