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Geschäftsordnung der Fachkonferenz Teilgebiete: Ihre Anregungen sind gefragt

SprechblasenQuelle: pixabay.com

Der Vorhabenträger, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, hat angekündigt, im Herbst 2020 einen Zwischenbericht ihrer bisherigen Arbeiten vorzulegen. Nach dem Standortauswahlgesetz lädt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur öffentlichen Beratung dieser Ergebnisse Bürger*innen, Vertreter*innen der Gebietskörperschaften, Vertreter*innen gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftler*innen im Rahmen einer Fachkonferenz Teilgebiete ein.

Die Beratungen und die Erstellung eines Berichts über die Ergebnisse erfolgen sodann in eigener Verantwortung der Fachkonferenz, die hierfür durch eine Geschäftsstelle des BASE unterstützt wird.

Für die zielgerichtete Arbeit der Fachkonferenz Teilgebiete ist es wichtig, dass sie frühzeitig ihre Arbeitsweise in einer Verfahrensordnung festlegt. Als Hilfestellung für die Diskussion wird ein Entwurf für eine mögliche Geschäftsordnung erarbeitet und vorab mit unterschiedlichen Akteuren des Verfahrens erörtert. Der vorliegende Entwurf ist bis zur ersten Fachkonferenz als „lebendes Dokument“ angelegt und kann ab sofort kommentiert werden.

Bitte tragen Sie Ihre Vorschläge bis zum 17. August 2020 direkt in das Dokument ein oder übermitteln Sie uns Ihre Hinweise unter Angabe der betreffenden Paragraphen per Mail an beteiligung@base.bund.de.

Der Entwurf wurde bereits am 23. Juni 2020 auf der 7. Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete gemeinsam mit Mitgliedern und Gästen diskutiert. Dort hat das BASE neben dem Entwurf der Geschäftsordnung auch die konzeptionellen Eckpunkte zur Fachkonferenz vorgestellt, die auf den bisherigen Beratungen basieren.

Die erste Sitzung der Fachkonferenz findet am 17./18. Oktober 2020 in Kassel statt.

Stand: 30.06.2020

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