-
BASE
Unternavigationspunkte
BASE
- Das Bundesamt
- BASE-Laboratorium
- Ausschreibungen
- Gesetze und Regelungen
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Aktuelle Änderungen
- 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
- 1B - Weiteres Recht
- 1C - Transportrecht
- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
- Reden und Interviews
- BASE-Themen im Bundestag
-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Rücknahme aus der Wiederaufarbeitung: BASE setzt Sofortvollzug der Genehmigung aus
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat die sofortige Vollziehbarkeit der Aufbewahrungsgenehmigung für hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Biblis ausgesetzt. Diese Anordnung war von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH im Januar 2020 beantragt worden, um die Abfälle nach Biblis transportieren zu können, die bei der Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken im britischen Sellafield entstanden sind.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit und des mit dem Transport verbundenen erheblichen Planungsaufwandes war zum damaligen Zeitpunkt die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit begründet.
Transport wegen der Corona-Pandemie suspendiert
Am 12. März 2020 hat die Bundespolizei den geplanten Transport der Abfälle von Sellafield nach Biblis aufgrund der Situation rund um die Covid-19-Pandemie suspendiert. Ein Transport hätte nach der Einschätzung der zuständigen Stellen eine zu hohe Gefahr mit sich getragen, dass sich die an dem Transport beteiligten Personen mit Covid-19 infizieren. Derzeit ist nach Angaben der BGZ mbH noch kein Zeitpunkt avisiert, wann der Rücknahmetransport stattfinden kann.
Damit hat sich die Situation so verändert, dass das BASE den Sachverhalt erneut vor der aktuellen gesellschaftlichen Lage überprüft hat. Die erneute rechtliche Bewertung kommt zu dem Schluss, dass die Eilbedürftigkeit als Grund für eine Anordnung der sofortigen Vollziehung derzeit nicht mehr vorliegt.
Stand: 14.05.2020