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Nukleare Sicherheit
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Broschüre zur Rücknahme radioaktiver Abfälle
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) informiert in einer neuen Broschüre über die Rücknahme von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. Thematischer Schwerpunkt der Publikation sind die Sicherheitsanforderungen, die an den Transport der Abfälle, deren Zwischenlagerung und späteren Abtransport in ein Endlager gestellt werden. Die Broschüre beantwortet Fragen, wie etwa:
- Worin werden die Abfälle transportiert und gelagert?
- Was ist für den Transport und die Zwischenlagerung wichtig und notwendig?
- Warum kommen radioaktive Abfälle von Frankreich und Großbritannien nach Deutschland?
- Warum kommen die Behälter in die Zwischenlager Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg?
In den nächsten Jahren kommen die letzten 26 Castorbehälter mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung zurück nach Deutschland. Verursacher der Abfälle sind die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke. Sie hatten verbrauchte Brennelemente im Ausland zu neuem Kernbrennstoff verarbeiten lassen. Vertraglich sind die Unternehmen verpflichtet, die bei der Wiederaufarbeitung entstandenen Abfälle zurückzunehmen.
Das BfE prüft als Genehmigungsbehörde die Anträge der Abfallbesitzer für den Transport und die Aufbewahrung der Castorbehälter. Nur wenn alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, kann und wird das BfE eine Genehmigung erteilen.
Stand: 01.11.2018