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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Zwischenlager-Dialog in Berlin gestartet
Die BfE-Veranstaltungsreihe „Forum Zwischenlagerung“ ist am 25. Juni mit rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der ganzen Bundesrepublik in Berlin gestartet. Im Fokus der Auftaktveranstaltung stand das Thema Sicherheit der Zwischenlager - heute und morgen. Vor dem Hintergrund der neu gestarteten Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und der damit verbundenen zu erwartenden Auswirkungen auf die Zwischenlagerung trugen Vertreter der Genehmigungsbehörde BfE, der Standort-Gemeinde Geesthacht, der Bürgerinitiative „Forum“ sowie des Betreibers BGZ vor. In der Diskussion mit dem Publikum ergaben sich zahlreiche Impulse für die Fortsetzung der Reihe am 24. November 2018.
Fragen identifizieren
Wolfram König, Präsident des BfE, eröffnete die Veranstaltung mit der Fragestellung: „Wie kann die umfassende Sicherheit über eine längere Zwischenlagerzeit gewährleistet werden?“ Es gelte, frühzeitig zu klären, welche Vorbereitungen für eine längere Zwischenlagerung zu treffen sind. 2034 läuft die erste Zwischenlager-Genehmigung aus, ab 2028 müssen die Betreiber Pläne zum weiteren Umgang vorlegen. „Wir beginnen heute einen Weg, den wir 10 Jahre nutzen können, um diese Fragen zu identifizieren und belastbar zu beantworten“, sagte König. „Das BfE sieht sich in der Verantwortung, den Dialog mit allen Beteiligten zu führen“. Die Veranstaltung bildet den Auftakt zu einem längeren und kontinuierlichen Diskurs über die zentralen Herausforderungen.
Zukünftige Verfahren gestalten
Im Verlauf der Veranstaltung wurde das Thema Sicherheit der Zwischenlagerung vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Verlängerungen der Laufzeiten aus den unterschiedlichen Perspektiven der Genehmigungsbehörde, der Betreiber und der Anwohner dargestellt und mit dem Publikum konstruktiv und bisweilen kontrovers diskutiert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Debatten war das Thema Beteiligung der Standort-Gemeinden und der Öffentlichkeit. In den Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung werden derzeit vor allem förmliche Beteiligungsschritte durchgeführt. Mit dem „Forum Zwischenlagerung" bietet das BfE dagegen ein zusätzliches Dialog-Format an, unabhängig von konkreten Genehmigungsverfahren und jenseits der atomrechtlichen Verfahrensvorschriften. Eine zentrale Herausforderung im weiteren Diskurs wird sein, auf der einen Seite die unterschiedlichen Vorschläge und Forderungen und andererseits die gesetzlichen Vorgaben und Spielräume seitens staatlicher Akteure zu erkunden und zu benennen. Dabei werden bereits laufende Verfahren in den Blick genommen, insbesondere aber die Möglichkeiten, zukünftige Verfahren zu gestalten.
Positionen der Teilnehmer
Für die verlängerte Zwischenlagerung wurden einige zukünftig sicherheitstechnisch relevante Punkte benannt, zum Beispiel das Alterungsmanagement der Behälter. Das BfE identifiziert im Hinblick auf verlängerte Aufbewahrungszeiten konkrete Forschungsbedarfe und wird im Weiteren klären, mit welchen Methoden die Fragestellungen beantwortet werden können. Das BfE wird sich auch mit Forderungen und Positionen der Teilnehmer wie dem Zusammenschluss der Standort-Gemeinden ASKETA oder von Bürgerinitiativen auseinandersetzen.
Eine Dokumentation der Auftaktveranstaltung wird zusammen mit den Vorträgen der Referenten und einer Auswertung der vor Ort ausgefüllten Fragekarten auf der BfE-Webseite Forum Zwischenlager veröffentlicht. Nächster Termin der Veranstaltungsreihe ist der 24. November 2018 in Kassel oder Umgebung.
Forum Zwischenlagerung
Das BfE hat die Veranstaltungsreihe „Forum Zwischenlagerung“ initiiert, um in den kommenden Jahren verschiedene Schwerpunkte zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle zu behandeln. Dabei sucht das BfE den Dialog mit der Öffentlichkeit, mit Anwohnern, Fachleuten, Betreibern der Zwischenlager und Sachverständigen. Ziel der Foren ist, den Diskurs über zentrale Herausforderungen der Zwischenlagerung zu führen und gemeinsam heute Fragen zu identifizieren, die für die Zukunft der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle zu beantworten sind.
Stand: 28.06.2018