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Fragen zur aktuellen Zwischenlager-Diskussion

Bild des Eingangsschildes des BfE Bundesamt für kerntechnische EntsorgungssicherheitQuelle: BfE

Zum Thema Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle haben sich in der jüngsten Vergangenheit einzelne Vertreter von Umweltverbänden und Gremien positioniert. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als zuständige Genehmigungsbehörde für Zwischenlager hat zu aktuell vorliegenden Stellungnahmen, die vom Nationalen Begleitgremium beauftragt wurden, eine Reihe von Fragen ermittelt. Diese Fragen sind für weitere fachliche Bewertungen, insbesondere mit Blick auf die Sicherheit von Zwischenlagern, zentral. So ist unter anderem zu fragen:

  • Welche Belege gibt es für die von Kritikern geforderten Anpassungsbedarfe bei der Sicherheit zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen?
  • Woran wird dieser Bedarf konkret festgemacht?
  • Wie können Beteiligungsformate zur Zwischenlagerung so ausgestaltet werden, dass Sicherheitsfragen immer im Vordergrund bleiben?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn Beteiligungsverfahren zur Standortauswahl für ein Endlager und zur Zwischenlagerung vereinheitlicht werden, bzw: ist eine Vereinheitlichung mit Blick auf die jeweiligen Ziele und benötigten Zeithorizonte förderlich?

Das BfE hat die Fragen an das NBG als Auftraggeber der Stellungnahmen weitergeleitet.

Stand: 12.01.2018

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