-
BASE
Unternavigationspunkte
BASE
- Das Bundesamt
- BASE-Laboratorium
- Ausschreibungen
- Gesetze und Regelungen
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Aktuelle Änderungen
- 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
- 1B - Weiteres Recht
- 1C - Transportrecht
- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
- Reden und Interviews
- BASE-Themen im Bundestag
-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Wirkungsgrad
Der Wirkungsgrad beschreibt die Effizienz einer technischen Anlage oder eines Geräts. In der Regel wird das Verhältnis von Nutzenergie zur zugeführten Energie gebildet, sodass sich als Wirkungsgrad eine Zahl zwischen 0 und 1 ergibt. Ein Wirkungsgrad von z. B. 0,2 bedeutet, dass 20% der zugeführten Energie für einen bestimmten Zweck in nutzbare Energie umgewandelt werden. Die übrigen 80% sind für den betreffenden Zweck nicht nutzbar.