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Verfügbarkeit
Begriff aus der Kerntechnik: Verfügbar ist eine Komponente eines sicherheitstechnisch wichtigen Systems dann, wenn sie für die vorgesehenen Anforderungsfälle für die sie ausgelegt wurde, zum Beispiel zur Beherrschung von Störfällen, zur Verhinderung unzulässiger Anlagenzustände oder unzulässiger Beanspruchungen von Komponenten und Systemen, bereit steht und ihre Funktionsfähigkeit durch wiederkehrende Prüfungen nachgewiesen wird (siehe auch Definition Wiederkehrende Prüfung). Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.