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Transportgenehmigungen

Transportgenehmigungen, in Bezug auf Atomtransporte, werden vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen - unter anderem - die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen ist.