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Strahlenschutzverordnung
Die "Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen" (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) ist ein Teil des deutschen Atomrechts. Sie stammt aus dem Jahr 1976 und wurde seit dem mehrfach dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.
Der Zweck der Verordnung wird in § 1 beschrieben:
"Zweck dieser Verordnung ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs Anwendung finden."