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Standortauswahlgesetz

Das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz) regelt das Verfahren, mit dem ein Standort für eine Anlage zur Endlagerung der im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle (Endlager) ermittelt werden soll. Dieser Standort soll im deutschlandweiten Vergleich die bestmögliche Sicherheit aufweisen.