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Spaltbare Stoffe

Spaltbare Stoffe sind Stoffe, die eines oder mehrere der folgenden spaltbaren Nuklide enthalten: Uran-233, Uran-235, Plutonium-239 und Plutonium-241. Im Sinne des Gefahrgutrechts gilt ein Stoff in einem Versandstück als nicht spaltbar, z.B. wenn er weniger als 0,25 g spaltbare Nuklide enthält oder es sich um natürliches oder abgereichertes Uran handelt.