Rückholbarkeit
Alle Behälter mit hochradioaktiven Abfälle einzulagern und den Einlagerungsbereich nach und nach zu verfüllen, wird mehrere Jahrzehnte dauern. Während dieser Betriebsphase des Endlagers muss nach Standortauswahlgesetz die Möglichkeit bestehen, die Abfallbehälter wieder aus dem Endlager zurückzuholen. Dazu sind Vorkehrungen zu treffen, die eine Rückholung der Abfallbehälter ermöglichen, ohne jedoch die Sicherheit zu beeinträchtigen.