Reaktor-Sicherheitskommission

Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) berät seit 1958 das für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und den Strahlenschutz zuständige Bundesumweltministerium (BMUV). Beratungsgegenstand sind Angelegenheiten der Sicherheit und damit in Zusammenhang stehende Angelegenheiten der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Seit der Bildung der Entsorgungskommission (ESK) im Jahr 2008 ist die Entsorgung radioaktiver Abfälle Beratungsgegenstand der ESK.

Die RSK gibt als Ergebnis ihrer Beratungen Stellungnahmen und Empfehlungen an das BMUV ab. Die zu beratenden Themen werden grundsätzlich vom BMUV festgelegt, jedoch steht es der RSK frei, auch zu selbst gewählten Themen Stellung zu nehmen. Die Arbeitsweise der RSK wird durch eine Satzung vom 22. Dezember 1998 geregelt und durch eine beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eingerichtete Geschäftsstelle unterstützt.

Näheres zur Arbeit der RSK und ihre Stellungnahmen und Empfehlungen sind auf den Internet-Seiten der RSK aufgeführt.

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