Erörterungstermin
Ein Erörterungstermin hat im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens eine gesetzlich verankerte Funktion. Gegenstand und Zweck ist es, die erhobenen Einwände gegen ein Projekt zu erörtern.
Ein Erörterungstermin hat im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens eine gesetzlich verankerte Funktion. Gegenstand und Zweck ist es, die erhobenen Einwände gegen ein Projekt zu erörtern.