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Faktencheck: Ist ein Super-GAU wie in Tschernobyl oder Fukushima bei Reaktoren neuester Bauart denkbar?

Atomkraftwerk Tschernobyl: Blick auf das Gelände mit dem Unglücksreaktor Atomkraftwerk Tschernobyl: Gelände mit dem UnglücksreaktorAtomkraftwerk Tschernobyl: Blick auf das Gelände mit dem Unglücksreaktor Quelle: picture alliance / dpa

Ein auslegungsüberschreitender Störfall („Super-GAU“), also ein Unfall mit erheblicher Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt, ist auch bei Reaktoren neuester Bauart denkbar.

Ereignisabläufe, die in der Vergangenheit zu Unfällen geführt haben wie in Tschernobyl oder Fukushima werden in der Regel durch die Fortentwicklung der Sicherheitstechnik bei neueren Reaktoren ausgeschlossen. Die neueste Generation von Leichtwasserreaktoren („Generation 3+“) verfügt beispielsweise über zusätzliche Sicherheitseinrichtungen um mit Kernschmelze-Ereignissen umzugehen und das Austreten von Radioaktivität auch im Fall einer Kernschmelze möglichst zu verhindern. Generell können eine Kernschmelze oder auch das Versagen von Sicherheitssystemen aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Bei alternativen Reaktorkonzepten der sogenannten „4. Generation“, die nicht auf der etablierten Leichtwassertechnologie beruhen, sollen bestimmte, für Leichtwasserreaktoren typische Ereignisabläufe aufgrund des Designs prinzipiell ausgeschlossen sein. So kann es beispielsweise in Hochtemperaturreaktoren nicht zu Kernschmelze-Ereignissen kommen. Für alternative Reaktorkonzepte können aber andere Phänomene, Fehlermechanismen oder Risiken existieren, die für leichtwassergekühlte Reaktoren nicht bestehen. Für alle Reaktortypen neuester Bauart sowie absehbar auch für zukünftige Reaktoren bestehen somit Unfallszenarien, die zu einer Freisetzung von Radioaktivität führen können.

Stand: 09.07.2024