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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Faktencheck: Zwischenlager
Warum so viele und nicht einfach nur wenige zentrale?
Wenn im Jahr 2022 das letzte Kernkraftwerk abgeschaltet ist, wird in Deutschland noch kein Endlager für die angefallenen radioaktiven Abfälle bereitstehen. Bis ein solches Endlager betriebsbereit ist und die Abfälle soweit abgeklungen sind, dass sie endgelagert werden können, werden abgebrannte Brennelemente und andere hochradioaktive Abfälle in Zwischenlagern aufbewahrt. Sie befinden sich an 16 Standorten in Deutschland.
Zwischenlager können nur dann genehmigt werden, wenn sie die strengen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes erfüllen. Das prüft das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Auch die Tatsache, dass es heute Zwischenlager an 16 verschiedenen Orten gibt, hat einen Hintergrund, der maßgeblich mit Sicherheit zu tun hat, wie der folgende Faktencheck verdeutlicht.
Technische Gründe für die Zwischenlagerung
Bevor abgebrannte Brennelemente in ein Endlager kommen, werden sie befristet auf einige Jahrzehnte in Zwischenlagern aufbewahrt. Je länger abgebrannte Brennelemente zwischengelagert werden, desto mehr klingt ihre Aktivität ab, schreitet ihre Abkühlung voran und verringert sich das dafür benötigte Volumen des Endlagers unter Tage.
Die ersten Zwischenlager: Gorleben und Ahaus
Die ersten Zwischenlager in Deutschland wurden in den 1970er Jahren in Ahaus und Gorleben gebaut. Sie waren als Teil eines sogenannten Brennstoffkreislaufes konzipiert. Bestrahlte Brennelemente werden dabei in einer Wiederaufarbeitungsanlage zu neuem Kernbrennstoff verarbeitet. Das Verfahren produziert jedoch selbst wiederum hochradioaktive Abfälle und führt durch Freisetzung von Radioaktivität zu einer erheblichen Umweltbelastung. Die Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung vor allem in Frankreich und Großbritannien entstanden, transportierten die Energieversorgungsunternehmen zur Aufbewahrung nach Ahaus und Gorleben.
Vermeidung von Transporten: Zwischenlager an den Atomkraftwerken
Dieser Teil des damals vorgeschriebenen Entsorgungskonzeptes führte zunehmend zu Kritik: In deren Zentrum stand zum einen der aufgearbeitete Gefahrenstoff Plutonium, zum anderen auch die Emissionen und vor allem die Vielzahl an Castor-Transporten zwischen den Atomkraftwerken, Anlagen zur Wiederaufarbeitung und den Zwischenlagern. Mit der Novellierung des Atomgesetzes im Jahr 2002 wurde die Abgabe von bestrahlten Brennelementen aus kommerziellen Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitung verboten, das Gesetz trat 2005 in Kraft.
Bis heute stehen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien noch Abfälle an. Deutschland ist durch internationale Verträge verpflichtet, die Abfälle, die in 26 Castoren verpackt sind, zurückzunehmen.
Dezentrale Zwischenlager
Um die Transporte der hochradioaktiven Abfälle zwischen den Kraftwerken und den zentralen Zwischenlagern zu vermeiden, verpflichtete der Gesetzgeber die Betreiber der Atomkraftwerke, die bestrahlten Brennelemente in der Nähe der Reaktoren in sogenannten Standort-Zwischenlagern unterzubringen (dezentrale Zwischenlagerung).
Das seitdem verfolgte Konzept der direkten Endlagerung sieht vor, bestrahlte Brennelemente nach der Zwischenlagerung in endlagerfähige Behälter zu verpacken, diese dicht zu verschließen und in tiefen geologischen Formationen endzulagern. Laut Gesetz soll der Standort eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle in Deutschland im Jahr 2031 durch das Parlament festgelegt werden.
Das Konzept der dezentralen Zwischenlager stellte überdies sicher, dass genügend Zwischenlagerkapazitäten zur Lagerung der in Deutschland beim Betrieb der Kernkraftwerke anfallenden Abfälle zur Verfügung stehen. Die in Gorleben und Ahaus genehmigten Stellplätze hätten dafür nicht ausgereicht.
Genehmigungen sind befristet
Der heutige Präsident des BASE setzte als Leiter der damaligen Genehmigungsbehörde und gegen den Willen der Energieversorgungsunternehmen durch, dass alle Genehmigungen zeitlich und räumlich befristet wurden. Zwischenlager sind, wie das Wort andeutet, eine Übergangslösung. Auf lange Sicht können sie nicht den gleichen Schutz gewährleisten wie ein Endlager in stabilen Gesteinsschichten tief unter der Erde. Eine Verlängerung der Zwischenlagergenehmigungen ist nur aus unabweisbaren Gründen und nach vorheriger Befassung des Bundestages möglich.
Stand: 29.01.2018