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Welche rechtlichen Verträge bestehen zur Rücknahme der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung?

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Wege des Notenaustausches sowohl mit der Französischen Republik als auch mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland völkerrechtlich wirksame Verträge über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente deutscher Stromerzeuger in den Anlagen La Hague und Sellafield geschlossen. Danach ist es Deutschland untersagt, Initiativen zu ergreifen, die die Rückgabe der bei der Wiederaufarbeitung in Sellafield oder La Hague entstandenen Abfälle verhindern würde. Die Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich bzw. Frankreich dienten der Absicherung der privatrechtlichen Verträge der deutschen Atomkraftwerksbetreiber mit den britischen bzw. französischen Unternehmen.

Stand: 03.01.2020