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Das BASE zur Veröffentlichung von Arbeitsständen durch die BGE

Die Bundesgesellschaft für Endlagersuche (BGE) hat am 4. November 2024 die Arbeitsstände ihrer Gebietskategorisierungen für die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht.

Schwarze Landkarte mit Spielfiguren (verweist auf: Das BASE zur Veröffentlichung von Arbeitsständen durch die BGE)

BASE-Themen



Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in der Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von hochradioaktiven Abfällen wahr. Das BASE unterstützt und berät das Bundesumweltministerium in Fragen der nuklearen Entsorgung und Sicherheit. Es betreibt und koordiniert Forschung in seinen Themengebieten.

Illustration eines Auges, Link zum Themenbereich Atomrechtliche Aufsicht über Endlager Quelle: BASE

Atomrechtliche Aufsicht

Mit der Gründung des BASE hat der Gesetzgeber verschiedene Kontroll- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der nuklearen Sicherheit gebündelt. Dadurch existiert nun erstmalig eine eigenständige atom- und bergrechtliche Aufsicht für die Endlagerung auf Bundesebene. Zusätzlich kommt dem BASE die neue Aufgabe zu, die Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland zu beaufsichtigen.

Schemazeichnung eines Atomkraftwerks mit Kühlturm, Link zum Themenbereich Nukleare Sicherheit Quelle: BASE

Nukleare Sicherheit

Im April 2023 wurden die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Auch im weiteren Verlauf des Anlagenrückbaus muss die Sicherheitskultur auf hohem Niveau erhalten und weiterentwickelt werden. Die Expertinnen und Experten des BASE sind in vielen Sicherheitsgremien auf nationaler und internationaler Ebene vernetzt und beraten die Bundesregierung. Über Zwischenfälle und Ereignisse in kerntechnischen Anlagen führt das BASE zudem für den Bund eine zentrale Störfallmeldestelle.

Zeichnung eines Lkws vor einem Zwischenlager Quelle: BASE

Zwischenlagerung / Transport

Insbesondere bei der Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung sind hochradioaktive Abfälle entstanden, die transportiert, zwischen- und endgelagert werden müssen. Hier prüft das BASE im Rahmen von Genehmigungsverfahren, ob alle dafür notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Grundlagen dieser Vollzugsaufgaben des Bundes sind im Atomgesetz, der Strahlenschutzverordnung und im Gefahrgutbeförderungsgesetz festgelegt.

Zeichnung einer Landkarte mit einem Standortsymbol, Link zum Themenbereich Endlagersuche Quelle: BASE

Endlagersuche

Die Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall soll ergebnisoffen, transparent, nach gesetzlich festgelegten fachlichen Kriterien und unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Die einzelnen Verfahrensschritte regelt das Standortauswahlgesetz (StandAG). Der Gesetzgeber hat dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung bei der Endlagersuche zwei Aufgaben zugewiesen: Das BASE ist zum einen Kontroll- und Aufsichtsbehörde bei der Suche nach einem Endlager. Zum anderen ist es Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Illustration einer Lupe, Link zum Themenbereich Forschung Quelle: BASE

Forschung

Forschung ist ein wesentliches Instrument des BASE, um Sicherheit in der nuklearen Entsorgung zu gewährleisten. Forschung hinterfragt bestehendes Wissen sowie Konzepte und Methoden, untersucht offene Fragen und schließt Wissenslücken. Bei Sicherheitsaspekten, die laufend dem Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen sind, ist dies zentral. Das BASE initiiert und begleitet Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgungssicherheit und führt eigene Forschungen durch. Dieses umfasst sowohl naturwissenschaftliche, technische, als auch sozialwissenschaftliche Aspekte.