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Endlagersuche

Standortauswahlverfahren, Akteure, Beteiligung, Finanzierung, Amtliches Dokumentenverzeichnis

Endlagersuche

BASE sichert potentielle Endlager-Standorte und ermöglicht Energiewende

Regelungen zum Umgang mit Bergbauprojekten beispielsweise zur Rohstoffgewinnung oder wasserrechtlichen Vorhaben, wie der Nutzung von Erdwärme im Rahmen des Standortauswahlgesetzes

Bohrturm für eine Geothermie-Bohrung. Im Vordergrund zwei Arbeiter neben zahlreichen Rohren.Bohrstelle der Stadtwerke München (SWM) am Germeringer Weg in Aubing. Die Bohrungen für Geothermieanlagen reichen bis in eine Tiefe von mehreren tausend Metern. Quelle: picture alliance / SZ Photo | Stephan Rumpf

Einvernehmenserklärungen

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Die Einvernehmenserklärungen gemäß § 21 StandAG finden Sie auf der Infoplattform zur Endlagersuche im Themenbereich "Schutz möglicher Standort"

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat den Schutz von Mensch und Umwelt vor den radioaktiven Abfällen stets im Blick. Die Sicherung eines möglicherweise geeigneten Endlagerstandortes für die dauerhafte Entsorgung von hochradioaktiven Abfällen hat dabei höchste Priorität. Der Gesetzgeber hat im Standortauswahlgesetz (StandAG) festgelegt, dass mögliche Endlagerstandorte vor Veränderungen, die die Eignung als Endlagerstandort beeinträchtigen können, geschützt werden müssen. Das bedeutet, dass dem Untergrund eines möglichen Endlagers keine gravierenden Schäden zugefügt werden dürfen (z. B. durch das vollständige Durchbohren von Gesteinsschichten, die (natürliche) Barrieren für Wasser über einem möglichen Endlager im Untergrund darstellen).

Vorhaben, die mehr als 100 Meter in die Tiefe vordringen, wie es beispielsweise für Wärmepumpen-Bohrungen notwendig sein kann, stehen diesem Schutzziel eigentlich entgegen. Um unter anderem solche aus Gründen des Klimaschutzes erwünschten Erdwärme-Bohrungen während der Endlagersuche nicht zu verhindern, sieht das StandAG das Einvernehmensverfahren nach § 21 StandAG vor. Demnach kann ein solches Vorhaben durchgeführt werden, wenn das BASE aufgrund der gesetzlich festgelegten Kriterien bestätigt hat, dass das Vorhaben den möglichen Endlagerstandort nicht beeinträchtigt. Auf welchen Flächen eine Einvernehmenserklärung notwendig ist, ergibt sich aktuell daraus, welche Gebiete die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH im Rahmen des Standortauswahlverfahrens festlegt. Seit dem Jahr 2017 wurden bislang rund 8200 Bohrungen (Stand: Oktober 2023) und andere Vorhaben ermöglicht.

Das BASE verbindet auf diese Weise das Ziel eines offenen und am Ende erfolgreichen Standortauswahlverfahrens mit dem gesellschaftlichen Interesse an einem Ausbau erneuerbarer Energien.

Weiterführende Informationen zur Standortsicherung finden Sie auf der Infoplattform Endlagersuche.

Stand: 13.10.2023