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Endlagersuche
Standortauswahlverfahren
Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima beschloss der Deutsche Bundestag im Juni 2011 mit breiter Mehrheit den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Stromerzeugung bis zum Jahr 2022. Aufgrund der aktuellen Energiekrise werden nach Beschluss des Bundestags vom 11.11.2022 die drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland im sog. Streckbetrieb bis längstens 15. April 2023 weiterlaufen. Übrig bleiben 1750 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen, die dauerhaft sicher endgelagert werden müssen. Laut Gesetz soll innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Müll gefunden werden - ergebnisoffen, transparent, nach gesetzlich festgelegten fachlichen Kriterien und unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die einzelnen Verfahrensschritte regelt das Standortauswahlgesetz (StandAG). Es wurde auf Basis der Empfehlungen der Endlagerkommission fortentwickelt und trat im März 2017 in Kraft.
Das Standortauswahlverfahren startet von einer "weißen Landkarte". Das bedeutet, dass alle deutschen Bundesländer und alle Regionen in die Suche einbezogen werden. Die Gebiete werden auf Basis von vorhandenen geologischen Daten über Erkundungen auf ihre Eignung untersucht. Es wird ausgeschlossen, bewertet und verglichen, bis am Schluss der bestmögliche Standort für ein Endlager übrig bleibt.
Ablauf der Suche
Quelle: BASE
1. Ermittlung von Teilgebieten
In der 1. Phase sammelt die BGE mbH, das mit der Suche beauftragte Unternehmen, geologische Daten der Länder und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus. Dazu gehören Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigungen des Untergrundes durch Bergbau. Des Weiteren untersucht die BGE mbH, welche Gebiete aus ihrer Sicht die Mindestanforderungen erfüllen. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss das Endlager umgeben.
Damit Bürger:innen möglichst früh einen Einblick in den Stand der Arbeiten bekommen, stellte die BGE mbH ihren Zwischenbericht zur Diskussion. Sie hat diesen am 28. September 2020 veröffentlicht. Darin wird sichtbar, welche Flächen aus Sicht des Unternehmens aufgrund der geologischen Nichteignung möglicherweise ausscheiden. Der Bericht stellt keine Festlegung dar, welche Gebiete untersucht werden und welche nicht. Das passiert erst zum Ende der ersten Phase.
Die Veröffentlichung des Zwischenberichtes war zugleich der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat: die Fachkonferenz Teilgebiete. Den Anfang machte die Auftaktveranstaltung am 17./18. Oktober 2020. Ihr Ziel war es, eine einheitliche Informationsgrundlage für alle Interessierten zu schaffen und die Selbstorganisation der Fachkonferenz anzustoßen. Anschließend konnten Kommunen, gesellschaftliche Organisationen sowie Bürger:innen und Wissenschaftler:innen in drei Beratungsterminen im Februar, Juni und August 2021 den Zwischenbericht diskutieren. Die Fachkonferenz sammelt ihre Diskussionen in einem Abschlussbericht, den die BGE mbH bei ihrer weiteren Arbeit zu berücksichtigen hat.
Nach der weiteren Datenauswertung übermittelt die BGE mbH am Ende der ersten Phase den Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen an das BASE, das diesen prüft. Es richtet zudem in jeder der möglichen Regionen eine Regionalkonferenzen ein zur Beteiligung der dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger. Am Ende der Beteiligung und Prüfungen übermittelt das BASE den Vorschlag an die Bundesregierung. Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden die gewählten Volksvertreter:innen des Bundestags per Gesetz.
2. Übertägige Erkundung
In der 2. Phase finden die übertägigen Erkundungen vor Ort statt. Die BGE mbH untersucht den Untergrund durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen. Dadurch erhält die BGE mbH ein genaues Bild der Geologie, nach dem sie vorschlägt, welche Standorte untertägig erkundet werden sollen. Auch hier prüft das BASE den Vorschlag, abschließend entscheidet wieder der Gesetzgeber.
3. Untertägige Erkundung
In der 3. Phase errichtet die BGE mbH an mindestens zwei Standorten Erkundungsbergwerke. Geologeninnen und Geologen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden das Gestein. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und übermittelt den geprüften Vorschlag mitsamt seinen Empfehlungen für den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit. Über den Standort entscheidet abschließend wieder der Bundestag per Gesetz.
Stand: 28.11.2022