Navigation und Service

Endlagersuche

Standortauswahlverfahren, Akteure, Beteiligung, Finanzierung, Amtliches Dokumentenverzeichnis

Endlagersuche

Finanzierung des Standortauswahlverfahrens

Diagramm zeigt den Verlauf eines Kurses und ist umgeben von Münzen und einem TaschenrechnerFinanzierung Quelle: dpa pa/Ohlenschläger

Die Verursacher der radioaktiven Abfälle, also die Betreiber der Atomkraftwerke, haben für die sichere Verwahrung der Hinterlassenschaften des Atomzeitalters rund 24 Milliarden Euro bereitgestellt. Den Betrag haben sie im Juli 2017 an einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen. Aus dem Fonds sollen nun alle anstehenden Kosten für die Zwischen- und Endlagerung finanziert werden. Wenn der Betrag nicht ausreicht, steht der Steuerzahler für die restlichen Kosten ein, denn eine Nachhaftung der Betreiber ist nicht vorgesehen.

Die Details der Finanzierung sind im Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt. Die Kosten, die beim Standortauswahlverfahren entstehen, stellen sowohl die Verfahrensführerin, das BASE, als auch die Vorhabenträgerin, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, dem Fonds in Rechnung.

Kosten, die dem Fonds in Rechnung gestellt werden, sind u.a. Ausgaben für:

  • das Beteiligungsverfahren (u.a. Informationsplattform, Fachkonferenz Teilgebiete),
  • die Ermittlung von Teilgebieten und geeigneten Standortregionen,
  • die über- und untertägige Erkundung,
  • die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der Standortauswahl.

Für die Verwaltung und gewinnbringende Anlage des Geldes hat der Bund die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ gegründet. Diese hat im Juni 2017 ihre Arbeit aufgenommen, nachdem die EU-Kommission grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben hatte. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz im Dezember 2016 beschlossen. Die Regelung basiert auf Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK). Diese hatte die Aufgabe, zu prüfen, wie sich die Stilllegung und der Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle finanzieren lassen.

BASE-Präsident König zur Frage der Finanzierung des Standortauswahlverfahrens

Stand: 06.01.2020