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Endlagersuche

Standortauswahlverfahren, Akteure, Beteiligung, Finanzierung, Amtliches Dokumentenverzeichnis

Endlagersuche

Endlagersuche in Frankreich

Flagge Frankreich Flagge FrankreichQuelle: pixabay

Kurzüberblick über die französische Endlagersuche

  1. Überblick: Atomenergienutzung und Entsorgung radioaktiver Abfälle in Frankreich
  2. Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle
  3. Aktueller Stand des Endlagervorhabens Cigéo
  4. Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren
  5. Überblick: Wichtige Akteure
  6. Wichtige Dokumente
  7. Weiterführende Informationsangebote

Überblick: Atomenergienutzung und Entsorgung radioaktiver Abfälle in Frankreich

Atomenergie ist der wesentliche Baustein in der Energieversorgung der Republik Frankreich. Derzeit werden 56 Reaktoren an 18 Standorten mit einer Nennleistung von ca. 61 GW betrieben. Sie erzeugten in den vergangenen Jahren rund 70% des Stroms in Frankreich. Betreiber aller AKW ist der Staatskonzern EDF (Electricité de France).

In Frankreich werden abgebrannte Brennelemente wiederaufbereitet, d.h. Uran und Plutonium werden abgetrennt und zu neuen sog. Mischoxid- (MOX) Brennelementen verarbeitet. Daher sind abgebrannte Brennelemente derzeit nicht zur Endlagerung vorgesehen. Die bei der Wiederaufbereitung entstehenden Abfälle, z.B. wärmeentwickelnde Spaltprodukte, werden in sogenannten Kokillen verglast. Sie werden als hochradioaktive Abfälle für eine spätere Endlagerung zwischengelagert.

Neben der Nutzung der Kernenergie zur Energiegewinnung fallen schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle auch in der Forschung, Medizin sowie aus industrieller sowie der militärischen Nutzung an.

Gegenwärtig gibt es in Frankreich drei Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle:

CSA (Centre de stockage de l’Aube)Einklappen / Ausklappen

  • das CSA (Centre de stockage de l’Aube) liegt in Soulaines im Département Aube;
  • in Betrieb seit 1992;
  • schwachaktiver und kurzlebiger mittelaktiver Abfall;
  • Kapazität 1 Mio m³; bisher ist dieses Lager zu einem Drittel befüllt;

CIRES (Le Centre Industriel de Regroupement, d’Entreposage et de Stockage) Einklappen / Ausklappen

CSM (Centre de la stockage de la Manche) Einklappen / Ausklappen

  • das CSM (Centre de la stockage de la Manche) liegt bei La Hague;
  • in Betrieb von 1969-1994;
  • eingelagert wurden 527.000 m³ schwach- und mittelaktiver Abfall;
  • inzwischen abgedeckt und rekultiviert;
  • das Lager soll für 300 Jahre überwacht werden;

In Ergänzung zum CSA in Soulaines wird ein weiteres oberflächennahes Lager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall benötigt. Dieses soll 70.000 m³ Graphit aus gasgekühlten Reaktoren und 47.000 m³ radiumhaltige Abfälle aus der Produktion von Katalysatoren und elektrischen Komponenten sowie der Verarbeitung von Mineralen und Metallen aufnehmen. Laut Studien von 2008 waren bisher zwei Standorte in der engeren Auswahl: Auxon und Pars-lès-Chavanges im Département Aube; beide Gemeinden zogen sich aber aus dem Verfahren zurück.

Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gibt es derzeit nicht, jedoch steht der Standort fest und die Planungen zur Errichtung sind weit fortgeschritten.

Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle

Ab den 1960er Jahren wurden hochradioaktive Abfälle in Frankreich zunächst an den Standorten der beiden Atomindustrieanlagen La Hague und Marcoule zwischengelagert. Mit dem massiven Ausbau der zivilen Nutzung der Atomenergie ab 1974 nahm auch die Menge des hochradioaktiven Abfalls deutlich zu. Bereits in den 1970er und 1980er Jahren startete die französische Regierung daher mehrere Versuche, potenziell geeignete Standorte für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Tongestein, Schiefer, Steinsalz und Kristallingestein zu untersuchen, die jedoch aufgrund von Protesten in den untersuchten Gebieten im Jahr 1990 gestoppt wurden.

In der Folge verabschiedete die französische Regierung 1991 ein Gesetz, das ein Forschungsprogramm zur Errichtung von Untertage-Forschungslaboren definierte. Nach einer vertieften Untersuchung von insgesamt vier Standorten wurde im Jahr 1998 eine 160 Millionen Jahre alte Tonformation bei Bure in den Départements Meuse und Haute-Marne als Standort für ein Untertage-Forschungslabor ausgewählt. Die Bauarbeiten begannen im Jahr 2000.

Auf Basis der im Forschungslabor durchgeführten Untersuchungen wurde ein 250 km² großes Gebiet in der Nähe des Labors identifiziert, das potenziell geeignete geologische Bedingungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle aufweist. 2006 verabschiedete die französische Regierung ein Gesetz, das die tiefengeologische Endlagerung für hochradioaktive sowie langlebige mittelradioaktive Abfälle vorschreibt. Gleichzeitig beauftragt das Gesetz die für Endlagerung zuständige Organisation Andra (Agence nationale pour la gestion des déchets radioactifs) damit, konkrete Planungen für ein Endlager in Umgebung des Forschungslabors zu erstellen.

2009 schlug die Andra ein 30 km² großes Gebiet nördlich des Forschungslabors vor, um in diesem Bereich konkrete Planungen für ein Endlager zu erstellen. Hier befindet sich in rund 500 m Tiefe eine 130 m mächtige Schicht aus Tongestein, in der das Endlager errichtet werden soll. Das Gebiet gehört zur geologischen Struktur des „Pariser Beckens“ und befindet sich in Luftlinie etwa 120 km von der deutschen Grenze zum Saarland entfernt. Insgesamt sollen in dem Endlager 83.000 m³ radioaktive Abfälle eingelagert werden, davon 10.000 m³ hochradioaktive Abfälle und 73.000 m³ langlebige mittelradioaktive Abfälle.

Karte Frankreichs mit Endlager-Standorten

Karte Frankreichs mit AKW-Standorten, der Hauptstadt Paris, den bereits existierenden Lagern für radioaktive Abfälle und dem geplanten Endlager für hochradioaktive Abfälle in Bure. Frankreich Karte mit StandortenKarte Frankreichs mit AKW-Standorten, den bereits existierenden Lagern für schwach-und mittelradioaktive Abfälle in La Hague (CSM), Soulaines (CSA) und Morvilliers (CIRES). In der Nähe von Bure befindet sich der Standort für das geplante Endlager für hochradioaktive Abfälle (Projekt Cigéo). Quelle: BASE

Nach Genehmigung durch die Regierung legte die Andra 2012 eine erste Planungsskizze für das Endlager vor. Das Projekt erhielt den Namen Cigéo (Centre industriel de stockage géologique).

Verantwortliche Akteure

Zuständig für die Durchführung des Cigéo-Projekts und den Betrieb des Forschungslabors ist die Agence Nationale pour la gestion des Déchets Radioactifs (Andra). Sie hat als Vorhabenträgerin die Aufgabe, mögliche Standorte zu erkunden, die Anlagen zu planen, Genehmigungen einzuholen und das Endlager letztlich zu betreiben. Die Andra befindet sich in Staatseigentum und untersteht der Aufsicht derjenigen Ministerien, die jeweils für die Politikfelder Energie, Forschung und Umwelt zuständig sind. Sie agiert damit unabhängig vom Betreiberunternehmen der französischen Atomkraftwerke – dem mehrheitlich in Staatseigentum befindlichen Konzern Electricité de France (EDF).

Die Aufsicht über das Cigéo-Projekt führt die Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN). Sie ist eine unabhängige Behörde, die über die Sicherheit aller nuklearen Anlagen in Frankreich wacht. Sie prüft die Vorschläge der Andra und erteilt Genehmigungen.

Unterstützt wird die ASN von dem Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire (IRSN). Das IRSN ist eine Forschungs- und Sachverständigenorganisation, die für die wissenschaftliche Bewertung von nuklearen und radiologischen Risiken zuständig ist.

Nach einem öffentlichen Beteiligungsprozess im Zeitraum 2013-2014 folgte 2016 ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, das die Vorschläge der Andra bestätigte und weitere Anforderungen an das Endlager definierte. So legt das Gesetz fest, dass das Endlager reversibel sein muss. Reversibilität (Umkehrbarkeit) wird hierbei als die Möglichkeit verstanden, Entscheidungen nochmals zu revidieren bzw. zu überdenken und dadurch Handlungsmöglichkeiten für zukünftige Generationen offenzuhalten. Als Bestandteilt der Reversibilität ist zudem eine Rückholbarkeit der eingelagerten Abfälle über die gesamte Betriebsphase vorgesehen. Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor der regulären Inbetriebnahme des Endlagers eine Pilotphase vor, in der die Sicherheit des Endlagers unter realen Bedingungen geprüft werden soll.

Zuletzt hat der französische Staatsrat (Conseil d‘Etat) im Sommer 2022 die Gemeinnützigkeit des Cigéo-Projekts festgestellt (déclaration d’utilité publique – DUP). Dies schafft eine wichtige Voraussetzung für die weiteren Schritte zur Genehmigung und Errichtung des Endlagers. Die Erklärung der Gemeinnützigkeit ermöglicht es der Andra, im Bedarfsfall Grundbesitzer:innen zu enteignen. Darüber hinaus schafft sie eine rechtliche Grundlage für die Errichtung notwendiger Infrastruktur wie Straßen- und Schienenanschlüsse sowie Elektrizitäts- und Wasserversorgung.

Aktueller Stand des Endlagervorhabens Cigéo

In den letzten Jahren erarbeitete die Andra den Antrag auf die Erteilung einer Baugenehmigung (demande d’autorisation de création – DAC), der am 16.01.2023 beim zuständigen Ministerium für die Energiewende (Ministère de la Transition energétique) eingereicht wurde. Die Einreichung des Baugenehmigungsantrags ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung des Endlagers. Im nächsten Schritt wird die französische Aufsichtsbehörde ASN die Unterlagen prüfen und eine Stellungnahme veröffentlichen. Anschließend können Gebietskörperschaften, Behörden sowie weitere Gremien und Organisationen Stellungnahmen einreichen (consultation réglementaire) und ein öffentliches Stellungnahmeverfahren (enquête publique) ist vorgesehen. Erst danach wird die französische Regierung per Dekret über die Genehmigung entscheiden. Insgesamt veranschlagt die Vorhabenträgerin einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren für diese Schritte.

Der Baugenehmigungsantrag umfasst insgesamt 23 Unterlagen. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören ein vorläufiger Sicherheitsbericht, eine Risikomanagement-Studie, ein aktualisierter Umweltbericht sowie ein Masterplan zur Umsetzung des Gesamtvorhabens. Weitere Informationen zum Baugenehmigungsantrag in englischer Sprache finden sich auf der Website der Andra.

Grafik des Endlagervorhabens Cigéo in Form eines Bodenquerschnitts. Oben sind die oberirdischen Anlagen zu sehen. Unten die Anlage unter der Erde. Endlager Frankreich: Cigéo-Projekt BodenquerschnittQuerschnitt des Endlagervorhabens Cigéo. Quelle: Andra

Weitere Schritte bis zur Inbetriebnahme des Endlagers

Wenn die französische Regierung den Antrag genehmigt, darf die Vorhabenträgerin die Oberflächen- und Schachtanlagen sowie die ersten unterirdischen Einlagerungsstrukturen errichten. Eine Einlagerung radioaktiver Abfälle ist jedoch erst nach Erteilung einer Betriebsgenehmigung durch die französische Aufsichtsbehörde ASN (Autorité de Sûreté Nucléaire) vorgesehen. Diese wird für den Zeitraum 2035-2040 angestrebt.

Mit Beginn der Bauarbeiten startet auch die gesetzlich vorgeschriebene Pilotphase. Noch während der Errichtungsphase sind erste Tests im Probebetrieb mit inaktiven Behältern vorgesehen. Nach Erteilung der Betriebsgenehmigung sollen im Rahmen der Pilotphase zunächst langlebige mittelradioaktive und anschließend hochradioaktive Abfälle eingelagert und beobachtet werden. Im Zeitraum 2040-2050 ist eine abschließende Bewertung der Pilotphase und eine Entscheidung über die weitere Einlagerung der radioaktiven Abfälle geplant. Der endgültige Verschluss des Endlagers ist derzeit für das Jahr 2150 vorgesehen.

Grafik der französischen Vorhabenträgerin Andra zum geplanten Ablauf des Endlagervorhabens Cigéo von 2022 bis zum Jahr 2150 Endlager Frankreich: Cigéo-Projekt MeilensteineDer geplante Ablauf des Endlagervorhabens Cigéo reicht von 2022 (Feststellung der Gemeinnützigkeit des Cigéo-Projekts durch den französischen Staatsrat) bis zum Jahr 2150 (geplanter endgültiger Verschluss des Endlagers). Quelle: Andra

Verfassungsgericht billigt Endlager-Pläne

Das französische Verfassungsgericht hat Ende Oktober 2023 eine Klage gegen das Endlagervorhaben Cigéo abgewiesen. Umweltverbände und Anwohner:innen hatten angegeben, dass die Vorsichtsmaßnahmen des geplanten Endlagers nicht ausreichen würden, um kommende Generationen zu schützen. Vor allem die vorgesehene Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle für 100 Jahre spreche aber für die verfassungsmäßige Generationengerechtigkeit, so das Gericht.

Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren

Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Cigéo-Projekts strukturiert sich entlang gesetzlicher Vorgaben. Die wichtigsten Beteiligungsformate sind Stellungnahmeverfahren (enquêtes publiques), öffentliche Debatten (débats publics) und verschiedene Dialogformate.

Stellungnahmeverfahren

Öffentliche Stellungnahmeverfahren (enquêtes publiques) sind bei umweltrelevanten Vorhaben in Frankreich in der Regel vorgeschrieben – so auch für das Endlagervorhaben Cigéo. Sie finden im Verfahrensablauf jeweils vor zentralen Entscheidungen statt und werden von einem unabhängigen Kommissar (Commissaire Enquêteur) oder einer Kommission (Commission d’Enquête) überwacht und durchgeführt.

Zuletzt wurde ein solches Stellungnameverfahren im Herbst 2021 im Vorfeld der Entscheidung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Cigéo-Projekts durchgeführt. Insgesamt gingen aus der Öffentlichkeit über 4.000 Rückmeldungen ein. Vor der Entscheidung über den aktuell vorliegenden Baugenehmigungsantrag ist ein weiteres Stellungnahmeverfahren vorgesehen.

Öffentliche Debatten und Dialogformate

Das französische Umweltrecht garantiert das Recht auf Information und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Vorhaben mit Auswirkungen auf die Umwelt. Eine staatliche Kommission – die Commission Nationale du Débat Public (CNDP) – wacht darüber, dass diese Vorgabe eingehalten wird. Sie legt für jedes Vorhaben individuell die spezifisch durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligungsformate fest. So kann sie eine öffentliche Debatte (débat public) veranlassen, bei der sie selbst als neutrale Instanz die Ausrichtung und Organisation übernimmt. Und sie kann die Projektverantwortlichen damit beauftragen, öffentliche Dialogformate durchzuführen – sogenannte „Konzertationen“ (concertations). In beiden Fällen stellt die CNDP Garant:innen, die den Beteiligungsprozess unabhängig begleiten und einen Bericht über die Ergebnisse verfassen.

Im Rahmen des Cigéo-Vorhabens wurden bislang zwei öffentliche Debatten durchgeführt, die jeweils im Vorfeld der Gesetzgebungsverfahren von 2006 und 2016 stattfanden. Sie bestanden aus einer Reihe an landesweiten öffentlichen Diskussionsveranstaltungen, die dazu dienten, unterschiedliche Positionen, Themen und Argumente im nationalen Diskurs sichtbar zu machen und die Meinungsbildung zu fördern. So trug die öffentliche Debatte im Vorfeld des Endlagergesetzes von 2016 maßgeblich dazu bei, dass eine Pilotphase und die Reversibilität als Anforderungen an das Endlager festgelegt wurden.

Weiterhin führt die Andra unter Aufsicht der CNDP regelmäßig sogenannte „Konzertationen“ (concertations) durch. Hierbei handelt es sich um öffentliche Dialogveranstaltungen, die den Austausch zwischen Projektverantwortlichen und Öffentlichkeit zu spezifischen Themenbereichen sicherstellen sollen. Seit 2017 hat die Andra mehrere solcher Dialogprozesse angeboten. Zuletzt fanden von Januar 2021 bis März 2022 in Vorbereitung auf den Baugenehmigungsantrag Dialogprozesse zur Pilotphase und zur Gesamtprojektplanung des Endlagers statt. Vor der Entscheidung über den aktuell vorliegenden Baugenehmigungsantrag sind weitere „Konzertationen“ geplant.

Einbindung Deutschlands

Die Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit an den Endlagerprojekten von Nachbarstaaten findet im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung auf Grundlage der Espoo-Konvention statt.

2013 erstellte das Öko-Institut für die deutschen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland sowie das Großherzogtum Luxemburg ein Gutachten zu möglichen grenzüberschreitenden Aspekten des Cigéo-Projekts. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass im Wesentlichen keine erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen zu erwarten seien. Das Öko-Institut schränkt diese Aussage jedoch gleichzeitig etwas ein, da die bisherigen Annahmen der Andra zur Langzeitsicherheit auf einer Übertragung der Befunde aus dem Untertagelabor beruhen. Die Übertragbarkeit auf Cigéo müsse noch nachgewiesen werden.

Auskünfte für die deutsche Öffentlichkeit

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das BASE unter frankreich@base.bund.de zur Verfügung.

Im Jahr 2021 führte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Zusammenhang mit der Beantragung der Gemeinnützigkeit für das Cigéo-Projekt (DUP) eine kursorische Prüfung möglicher grenzüberschreitender Umweltauswirkungen durch. Diese ergab, dass bisher keine Anhaltspunkte vorliegen, von der Einschätzung des Öko-Instituts abzuweichen. Gleichwohl kam das BASE zu dem Schluss, dass eine abschließende Bewertung erst möglich ist, sobald die vollständigen Unterlagen des Baugenehmigungsantrags vorliegen, und identifizierte eine Reihe von Aspekten, die vertieft zu betrachten sind. Der entsprechende Bericht des BASE steht im Download-Bereich zur Verfügung.

Überblick: Wichtige Akteure

Regulierungs- und Aufsichtsbehörden

Autorité de Sûreté Nucléaire - ASN (Behörde für nukleare Sicherheit)

  • zentral zuständige Aufsichtsbehörde für alle zivilen nuklearen Einrichtungen in Frankreich

Agence nationale pour la gestion des déchets radioactifs – Andra (Nationale Agentur für die Entsorgung radioaktiver Abfälle)

  • Träger des Abfallmanagements für alle französischen radioaktiven Abfälle
  • betreibt die existierenden Lager für kurzlebige sowie mittelaktive radioaktive Abfälle und das Untertagelabor in Meuse/Haute-Marne
  • befindet sich im Eigentum des Staates
  • ist eine von den Betreiberunternehmen der Atomkraftwerke unabhängige Institution

Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire – IRSN (Institut für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit):

  • IRSN ist eine Forschungs- und Sachverständigenorganisation
  • ist für die wissenschaftliche Bewertung von nuklearen und radiologischen Risiken zuständig

Betreiber

Électricité de France – EDF

  • Betreiber aller Atomkraftwerke in Frankreich

Orano (ehemals AREVA)

  • staatlicher Industriekonzern
  • zuständig für Uranbergbau, -anreicherung, Brennstoffverarbeitung und Wiederaufarbeitung, Nukleartechnik, medizinische Anwendungen, Rückbau, Transport, Lagerung

Stand: 12.04.2023