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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Amtliche Informationsbereitstellung:
Unterlagen der Endlagersuche
Das BASE hat in § 6 des Standortauswahlgesetzes den Auftrag bekommen, amtliche Informationen zur Suche nach einem Standort für radioaktive Abfälle bereitzustellen. In dieser amtlichen Informationsbereitstellung werden fortlaufend die das Standortauswahlverfahren betreffenden wesentlichen Unterlagen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und des Vorhabenträgers, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, zur Verfügung gestellt. Zu den wesentlichen Unterlagen gehören insbesondere Gutachten, Stellungnahmen, Datensammlungen und Berichte. Mit der Plattform werden wesentliche Entwicklungen und Entscheidungsgrundlagen im Verfahren nachvollziehbar gemacht und dokumentiert.
Unter dieser URL werden daher Dokumente der BGE mbH und des BASE veröffentlicht. Verantwortlich dafür, ihre Unterlagen als wesentlich einzustufen, sind die beiden Organisationen selbst. Die BGE mbH stellt dem BASE ihre Unterlagen eigenverantwortlich zur Verfügung. Das BASE stellt diese ohne eigene Prüfung online.