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Themen
Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Akteure und Aufgaben
Das BASE - Aufsicht und Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gesetzgeber hat dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung bei der Endlagersuche zwei Aufgaben zugewiesen: Das BASE ist zum einen Kontroll- und Aufsichtsbehörde bei der Suche nach einem Endlager. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der BGE mbH und übermittelt den geprüften Standortvorschlag mitsamt seinen Empfehlungen an das BMUV. Es begleitet den Suchprozess aus wissenschaftlicher Sicht und überwacht, dass die Suche so abläuft, wie sie im Gesetz festgelegt ist.
Zum anderen beteiligt das BASE die Öffentlichkeit. Es informiert umfassend über das Verfahren und stellt die für die Standortauswahl wesentlichen Inhalte für alle Verfahrensbeteiligten frühzeitig und dauerhaft auf der Informationsplattform zur Endlagersuche zur Verfügung. Es organisiert die gesetzlich festgelegten Konferenzen und Gremien. Es bietet darüber hinaus Beteiligungs- und Dialogangebote und evaluiert die Instrumente und Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die BGE mbH - Vorhabenträgerin
Der Vorhabenträger (§ 3 StandAG) setzt das Standortauswahlverfahren um. Laut Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich des Strahlenschutzes und der Endlagerung ist für das operative Geschäft des Verfahrens die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH zuständig. Das Unternehmen erarbeitet insbesondere Vorschläge für die Auswahl der Standortregionen und der zu erkundenden Standorte und erstellt standortbezogene Erkundungsprogramme und Prüfkriterien. Sie führt die über- und untertägigen Erkundungen für die noch festzulegenden Standorte durch und erstellt die jeweiligen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen. Schließlich schlägt die BGE mbH dem BASE nach jeder Phase vor, welche Gebiete weiter untersucht werden. Nach Prüfung des BASE entscheidet der Deutsche Bundestag zum Abschluss der verschiedenen Phasen über die weiteren Erkundungsorte, am Ende auch über den Endlagerstandort.
Das NBG - unabhängige Begleitung
Das Nationale Begleitgremium setzt sich zusammen aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie aus Bürgerinnen und Bürgern, die in einem bestimmten Verfahren gewählt wurden. Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Einrichtung des Bundes oder des Landes angehören noch einer Bundes- oder Landesregierung. Aufgabe dieser Gruppe ist es, das Standortauswahlverfahren vermittelnd und unabhängig zu begleiten, „…mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen.“ Rolle und Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums sind in § 8 StandAG festgelegt. Das Gremium trat erstmals im Dezember 2016 zusammen.
Das Bundesumweltministerium
Das BASE untersteht der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Das Ministerium überprüft, dass das Standortauswahlverfahren nach den Anforderungen und Kriterien des Standortauswahlgesetzes durchgeführt wird.
Das BMUV trägt die politische und administrative Gesamtverantwortung im Bereich Endlagerung.
Der Deutsche Bundestag
Das Standortauswahlverfahren läuft in mehreren Stufen ab. Nach jeder Stufe legt die Bundesregierung dem Parlament ein Gesetz zur Abstimmung vor. Laut Gesetz berät der Bundestag über
- die Standortregionen, die übertägig erkundet werden sollen (§ 15 StandAG)
- die Standorte, die untertägig erkundet werden sollen (§ 17 StandAG)
- den Standortvorschlag (§ 20 StandAG)
Stand: 08.11.2020