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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Längere Endlagersuche – längere Zwischenlagerung
Zeitperspektive im Endlagersuchverfahren
Wie lange die Schritte der Endlagersuche in ihrer Umsetzung dauern, benennt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH. Sie ist vom Bund mit der Suche nach einem Standort für ein Endlager beauftragt worden und hat Ende 2022 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht die Entscheidung über einen Endlagerstandort erst zwischen den Jahren 2046 und 2068 zu erwarten ist. Das Bundesumweltministerium hatte daraufhin angekündigt, Gespräche mit der BGE mbH sowie mit dem BASE zu führen. Das BASE hat den Bericht der BGE in einer Stellungnahme bewertet. Es kommt darin u.a. zu dem Schluss, dass es aufgrund der erheblichen Verzögerung einer umfassenden Reflexion des Verfahrens und der Auswirkungen auf andere Bereiche der nuklearen Entsorgung sowie eines belastbaren Zeitplans für die Suche bedarf. Das BASE befindet sich dazu im Austausch mit anderen an der Suche beteiligten Institutionen. Das Bundesumweltministerium hat außerdem den Arbeitskreis "Evaluation und Zeitplan Standortauswahlverfahren" zwischen BMUV und BASE eingerichtet.
Genehmigungen der Zwischenlager sind bewusst zeitlich befristet
Die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern sind Anfang der 2000er Jahre vom Bundesamt für Strahlenschutz, der damals zuständigen Genehmigungsbehörde, bewusst auf 40 Jahre begrenzt worden. Heute ist das BASE die Genehmigungsbehörde. Die Befristung basierte auf dem damals verfolgten Fahrplan eines Konzeptes für eine ergebnisoffene Endlagersuche (AkEnd), nach dem bis zum Jahr 2030 ein betriebsbereites Endlager errichtet werden sollte. Mit der Befristung machte der Bund deutlich, dass Zwischenlager zwar für einen begrenzten Zeitraum den notwendigen Schutz für Mensch und Umwelt bieten, dass aus ihnen aber keine Endlager werden sollen.
Die Genehmigung für das Zwischenlager Gorleben ist deshalb bis zum 31. Dezember 2034 befristet, für das Zwischenlager Ahaus bis zum 31. Dezember 2036. Die Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager laufen in den 2040er Jahren aus.
Nachdem das damalige Endlagersuchkonzept nicht in die Praxis umgesetzt werden konnte und nach einer zwischenzeitlichen Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke, ermöglichte ein zweiter Atomausstiegsbeschluss 2013 erstmals eine parteiübergreifende, ergebnisoffene und nach von wissenschaftlichen Kriterien getragene Suche nach einem Endlager. Schon mit dem Neustart der Endlagersuche - die das Ziel formulierte, bis 2031 einen Endlagerstandort zu finden - war absehbar, dass die Genehmigungen vor der Inbetriebnahme eines Endlagers auslaufen würden.
Deutscher Bundestag muss einbezogen werden
Mehrere Jahre nach dem Start der Suche hat sich der Zeitplan der Endlagersuche nun erheblich weiter in die Zukunft verschoben (siehe Infobox: "Zeitperspektive im Endlagersuchverfahren"). Die hochradioaktiven Abfälle müssen also länger in den Zwischenlagern aufbewahrt werden. Aus der notwendigen längeren Zwischenlagerung ergeben sich eine Reihe von Fragestellungen, die rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigungen geklärt werden müssen. Zwischenlager stellen aber auch bei einer verlängerten Lagerung nur eine befristete Lösung dar. Den langfristig besten Schutz bietet nach wie vor ein Endlager in tiefen geologischen Schichten.
Der Gesetzgeber hat den Fall einer notwendigen längeren Zwischenlagerung bedacht und dafür mit der Regelung in § 6 Abs. 5 S. 2 AtG Vorsorge getroffen: Danach darf die Zwischenlagerung nach § 6 Abs. 3 AtG verlängert werden, wenn hierfür „unabweisbare Gründe“ vorliegen und eine „vorherige Befassung des Deutschen Bundestages“ stattgefunden hat.
Bei einer beabsichtigten Verlängerung der Zwischenlagerung
- müssen sich die Betreiber – bei den meisten Zwischenlagern ist das die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung – spätestens acht Jahre vor Ablauf der Genehmigung schriftlich über ihre Vorhaben äußern, in Einzelfällen spätestens sechs Jahre vor Ablauf;
- muss die Öffentlichkeit formal beteiligt werden (unabhängig davon informiert das BASE umfassend über alle Verfahren);
- müssen alle Sicherheitsanforderungen nach dem dann aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik nachgewiesen werden.
Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, genehmigt das BASE die weitere Aufbewahrung im Zwischenlager.
Längere Aufbewahrung eröffnet neue Fragen
Das BASE sieht nach vielen Jahren Genehmigungspraxis derzeit keine Anzeichen für Sicherheitsdefizite. Allerdings müssen frühzeitig die Fragen identifiziert werden, die mit einer längeren Laufzeit der Zwischenlager verbunden sind:
- Ist die Sicherheit der Behälter und der Zwischenlager auch bei längeren Betriebszeiten auf gleich hohem Niveau gewährleistet wie aktuell?
- Was muss technisch, was muss organisatorisch berücksichtigt werden?
- Angesichts des Ausstiegs aus der Atomenergie stellen sich auch Fragen zum Kompetenzerhalt des Fachpersonals bei Genehmigungs- und Atomaufsichtsbehörden, Sachverständigen und den Betreibern der Zwischenlager.
Forschungsaktivitäten gestartet
Um diesen Fragen nachzugehen, sind vor allem die Betreiber der Zwischenlager gefordert. Unabhängig davon hat das BASE mit weiteren Akteuren eigene Forschungsaktivitäten aufgesetzt. Die Forschungsstrategie und die Forschungsagenda des BASE legen den Rahmen fest, in dem konkrete Forschungsvorhaben durchgeführt werden. Sie versetzen die Mitarbeiter:innen des BASE in die Lage, künftige Antragsverfahren für Aufbewahrungsgenehmigungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik bewerten zu können.
Beispielsweise laufen seit April 2023 in Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zwei Forschungsprojekte zu sicherheitstechnischen Aspekten der Behälter über längere Zwischenlagerzeiträume. Im Fokus stehen dabei die Metalldichtungen der Behälter. Einen Überblick über weitere Forschungsprojekte gibt es hier.
Stand: 21.07.2023