-
BASE
Unternavigationspunkte
BASE
- Das Bundesamt
- BASE-Laboratorium
- Ausschreibungen
- Gesetze und Regelungen
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Aktuelle Änderungen
- 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
- 1B - Weiteres Recht
- 1C - Transportrecht
- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
- Reden und Interviews
- BASE-Themen im Bundestag
-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Kurzinfo: Zwischenlager
In Deutschland gibt es 16 Zwischenlagerstandorte, an denen hauptsächlich bestrahlte Kernbrennstoffe aus Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren, aber auch hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung lagern. Zum Schutz von Mensch und Umwelt werden die hochradioaktiven Abfälle in Transport- und Lagerbehältern aufbewahrt. Die Zwischenlagerung erfolgt in eigens dafür konzipierten Lagerhallen aus Stahlbeton. Sie stellt keine Dauerlösung dar, da diese Stoffe dort nur bis zu ihrer Ablieferung an ein noch zu findendes Endlager zwischengelagert werden.
Seit 2020 werden fast alle deutschen Zwischenlager von der BGZ mbH betrieben. Ausnahmen sind das Zwischenlager Nord bei Lubmin (Betreiber: EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH), das Zwischenlager Brunsbüttel (Betreiber: Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG) und das Zwischenlager Jülich (Betreiber: Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH).
Geschichte der Zwischenlagerung in Deutschland
Das Konzept der Zwischenlagerung wurde in den 1970er Jahren entwickelt. So waren die zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben als Teil des sogenannten Kernbrennstoffkreislaufes konzipiert. Man plante damals, verbliebene Kernbrennstoffe aus bestrahlten Brennelementen in einer deutschen Wiederaufarbeitungsanlage zu großen Teilen zurückzugewinnen. Die dabei anfallenden Abfälle sollten in den zentralen Zwischenlagern aufbewahrt werden.
Die Wiederaufarbeitung wurde ab 1971 in einer Wiederaufarbeitungsanlage in Karlsruhe im kleinen Maßstab erprobt. Erste Pläne, eine industrielle Wiederaufarbeitungsanlage in Deutschland zu bauen, scheiterten allerdings Ende der 1970er Jahre. 1979 verkündete Ministerpräsident Ernst Albrecht das politische Aus für die im niedersächsischen Gorleben geplante Wiederaufarbeitungsanlage. Nachdem auch der Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage am Standort Wackersdorf aufgegeben wurde, begannen die Kernkraftwerksbetreiber damit, die verbliebenen Kernbrennstoffe zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich zu transportieren.
Transporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen im Ausland
Dieses Entsorgungssystem erforderte eine Vielzahl von Transporten, nämlich zwischen den Kraftwerken, den Anlagen zur Wiederaufarbeitung und den zentralen Zwischenlagern. Um solche Transporte zu vermeiden, novellierte der Gesetzgeber 2002 das Atomgesetz und verpflichtete die Atomkraftwerksbetreiber, die bestrahlten Brennelemente in der Nähe der Reaktoren (dezentral) zwischenzulagern. Seit 2005 ist der Abtransport zur Wiederaufarbeitung verboten.
Die bestrahlten Brennelemente werden seitdem am Ende ihrer Nutzungszeit in zwölf standortnahen Zwischenlagern in der Nähe der Reaktoren mit dem Ziel der anschließenden Überführung in die Endlagerung zwischengelagert. Man verfolgt also das Konzept einer direkten Endlagerung. Neben den zwölf Standort-Zwischenlagern nehmen die Zwischenlager Jülich und Lubmin (Zwischenlager Nord) eine Sonderstellung ein. Diese befinden sich zwar wie die dezentralen Lager in unmittelbarer Nähe zu einer kerntechnischen Anlage, wurden jedoch nicht von einem Energieversorgungsunternehmen und bereits vor 2000 errichtet.
Neben den verbrauchten Brennelementen, die nicht mehr zur Wiederaufarbeitung gebracht werden dürfen, sind auch die in der Wiederaufarbeitung entstandenen Abfälle zu lagern. Derzeit befinden sich noch deutsche Wiederaufarbeitungsabfälle aus der Zeit vor 2005 bei den entsprechenden Anlagen im Ausland.
Kein Rücktransport mehr nach Gorleben
Mit dem Standortauswahlgesetz änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz, sodass die Energieversorger seit dem 01.01.2014 dafür zu sorgen haben, dass die verbliebenen radioaktiven Abfälle künftig nicht mehr im Zwischenlager Gorleben sondern in mehreren standortnahen Zwischenlagern aufbewahrt werden.
Ziel war es hierbei, bei der parallel angelaufenen neuen Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle nicht den Anschein zu erwecken, dass das in der Vergangenheit teilweise aufgefahrene Erkundungsbergwerk Gorleben als Endlagerstandort bereits feststehe. Der Teil, der während des Aufarbeitungsprozesses entstandenen radioaktiven Rückstände, der bis zum 01.01.2014 zurückgeholt wurde, wird im Zwischenlager Gorleben aufbewahrt.
Stand: 11.11.2022