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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Bauweise Zwischenlager
Konstruktion der Zwischenlager
Die dezentralen Zwischenlager an den Standorten der Atomkraftwerke wurden ab dem Jahr 2000 nach zwei grundlegenden Zwischenlagertypen errichtet. Eine Ausnahme stellt – aufgrund der standortspezifischen Bedingungen - das Zwischenlager in Neckarwestheim dar. Trotz der unterschiedlichen Bauweisen erfüllen alle Zwischenlager die Anforderungen für eine sichere Aufbewahrung von radioaktiven Abfällen und sind auch gegen Szenarien wie den absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturz gesichert.
STEAG-Konzept
Bei den Zwischenlagern in Norddeutschland an den Standorten
• Brokdorf,
• Brunsbüttel,
• Grohnde,
• Krümmel,
• Lingen und
• Unterweser
wurde das STEAG-Konzept (Wandstärke ca. 1,2 m, einschiffiges Gebäude) umgesetzt.
WTI-Konzept
Die Hallenbauweise für die Zwischenlager in Süddeutschland an den Standorten
• Biblis,
• Grafenrheinfeld,
• Gundremmingen,
• Isar und
• Philippsburg
orientiert sich an dem WTI-Konzept (Wandstärke ca. 0,85 m, zweischiffiges Gebäude). Das WTI-Konzept geht auf die Bauweise der Zwischenlager Gorleben und Ahaus zurück. Das Zwischenlager Lubmin orientiert sich ebenfalls am WTI Konzept.
Tunnel-Konzept
Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse am Standort Neckarwestheim, einem ehemaligen Steinbruch, wurde für das Zwischenlager die unterirdische Bauweise gewählt.
Das Zwischenlager Neckarwestheim besteht aus einem oberirdisch angeordneten Eingangsgebäude, zwei parallelen, in Ost-West-Richtung verlaufenden unterirdischen Tunnelröhren, die an ihrem Ende durch einen Verbindungstunnel verbunden sind, sowie einem Abluftbauwerk und einem Fluchtbauwerk.
Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist seit dem 30. Juli 2016 zuständig für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern nach § 6 Atomgesetz. Die Aufsicht über die genehmigten Anlagen liegt bei der jeweils zuständigen Landesbehörde.
Genehmigungsverfahren und Bewertung der Sicherheit
Bevor das BASE die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle genehmigt, muss der Betreiber der Anlage die Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsanforderungen nachweisen. Dazu legt er ein Schutzkonzept vor, welches sowohl
- Maßnahmen gegen Schäden, die durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe in einem Zwischenlager entstehen können, als auch
- Maßnahmen gegen kriminelle und terroristisch motivierte Taten
beinhaltet. Im Genehmigungsverfahren prüft das BASE, ob die nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Sicherheit für den gesamten Zeitraum der beantragten Aufbewahrung gewährleistet ist. Zudem prüft das BASE wesentliche Änderungen, die beispielsweise das Inventar oder die Sicherungsmaßnahmen der Anlagen betreffen. Nur wenn der Antragsteller alle erforderlichen Nachweise erbringen kann, erteilt das BASE eine Genehmigung. Das BASE informiert auch die Öffentlichkeit über die Genehmigungsverfahren.
Stand: 29.12.2020