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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist nach dem Atomrecht zuständig für die Genehmigung von Transporten von Kernbrennstoffen und Großquellen. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Einhaltung der Vorschriften des Atomrechts und des Gefahrgutrechts vom Antragsteller nachgewiesen wird.
Nachdem das BASE die Beförderungsgenehmigung erteilt hat, müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden darüber wachen, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Sicherheit von Mensch und Umwelt eingehalten werden. Für die am häufigsten durchgeführten Transporte über die Straße sind dies die von den Bundesländern benannten Landesbehörden, bei Schienentransporten das Eisenbahn-Bundesamt.