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Nukleare Sicherheit
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Atomtransporte von und nach Russland
Genehmigungen für Transporte von Kernbrennstoffen für das deutsche Hoheitsgebiet erfolgen durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) nach den Vorgaben von § 4 des Atomgesetzes und umfassen den Transport des Materials innerhalb Deutschlands. Für die Ein- und Ausfuhr solchen Materials aus bzw. in andere Länder ist eine Genehmigung durch das Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle (BAFA) erforderlich. Anträge für Uran-Importe oder -Exporte aus Russland werden daher nicht beim BASE gestellt, sondern sind ebenfalls durch das BAFA zu prüfen und zu genehmigen.
Zu den Prüfungen durch das BASE: Bei der Prüfung von Anträgen dieser Art handelt es sich um sogenannte gebundene Entscheidungen. Das BASE prüft dabei, ob die sicherheitstechnischen und die gesetzlichen Anforderungen für einen sicheren Transport in Deutschland erfüllt werden. Liegen alle Genehmigungsvoraussetzungen vor, sind diese ohne Ermessen der Behörde zu erteilen. Aus Sicht des BASE stellen vor der aktuellen Lage eine Besonderheit die Transporte dar, die über russisches Staatsgebiet transportiert werden sollen: Angesichts des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine bezieht das BASE in solchen Fällen daher das Bundesumweltministerium (BMUV) als seine Fachaufsicht zur Bewertung solcher Transporte ein.
Kein Ein- oder Ausfuhrembargo der EU für Kernbrennstoffe gegen Russland
Da derzeit kein Ein- oder Ausfuhrembargo der EU für Kernbrennstoffe zur Nutzung gegen Russland gilt, bestehe keine rechtliche Handhabe gegen Ein- bzw. Ausfuhren sowie für eine Aufhebung von bereits erteilten Genehmigungen.
Die Ausweitung von EU-Sanktionen auf die kerntechnische Industrie Russlands war nach Information des BMUV mehrfach Gegenstand von Verhandlungen mit den europäischen Partnern. Ohne Sanktionsregelungen auf EU-Ebene bestehe in dieser Frage kein Ermessen und Genehmigungen sind durch das BASE zu erteilen. Da das BASE Genehmigungen ausschließlich für das deutsche Gebiet erteilt, darf es bei seinen Genehmigungsverfahren auch die Überprüfung des Empfängers nicht zur Entscheidungsfindung heranziehen.
Wann konkret ein genehmigter Transport stattfindet, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Transportunternehmens in Abstimmung mit den vom Transport berührten Aufsichts- und Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Informationen über Transportzeitpunkte können aus Sicherungsgründen im Vorfeld des Transports nicht veröffentlicht werden. Das BASE informiert online zeitnah über vollzogene Transporte sowie neu erteilte Transportgenehmigungen in der Liste aktueller Transportgenehmigungen, die alle zwei bis vier Wochen aktualisiert wird.
Stand: 18.04.2023