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Zwischenlagerung / Transport

Abfälle, Transportbehälter, Transport, Zwischenlagerung, staatliche Verwahrung

Zwischenlagerung / Transport

Aktuelle Transportgenehmigungen

Zur Rolle des BASE bei Kernbrennstoff-Ein-/ Ausfuhren von und nach Russland:

Transporte von Kernbrennstoffen und Großquellen von und nach Russland sind bislang nicht Teil von Sanktionspaketen der Europäischen Union. Sie bedürfen daher derzeit einer Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Zuzüglich der Ein- und Ausfuhr bedarf es der Erlaubnis zum Transport auf deutschem Territorium die vom BASE geprüft wird. Ohne eine Ausweitung von Sanktionen besteht für das BASE als Genehmigungsbehörde keine rechtliche Handhabe gegen Transporte auf deutschem Gebiet sowie für eine Aufhebung von bereits erteilten Genehmigungen.

Die aktuell genehmigten Transporte für Kernbrennstoffe und Großquellen sind aus der nachfolgend veröffentlichten Tabelle (PDF) ersichtlich. Diese enthält die Genehmigungen des zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

Auf Bitten des Bundesumweltministeriums enthält diese Liste aus Gründen der Sicherung keine Genehmigungen, mit denen nicht mindestens ein Transport bereits durchgeführt worden ist.






Liste der aktuellen Transportgenehmigungen:

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Stand: 15.11.2024