-
BASE
Unternavigationspunkte
BASE
- Das Bundesamt
- BASE-Laboratorium
- Ausschreibungen
- Gesetze und Regelungen
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Aktuelle Änderungen
- 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
- 1B - Weiteres Recht
- 1C - Transportrecht
- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
- Reden und Interviews
- BASE-Themen im Bundestag
-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Kurzinfo: Was ist nukleare Entsorgung?
Management radioaktiver Stoffe
Bei der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung, in der Forschung, der Industrie und der Medizin fallen radioaktive Abfälle an, die transportiert, zwischen- und endgelagert werden müssen. Das BASE nimmt Aufgaben im Bereich
- der Entsorgung radioaktiver Abfälle,
- der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen und
- der Beförderung radioaktiver Stoffe
in unterschiedlichen Funktionen wahr. Diese sind Vollzugsaufgaben des Bundes nach dem Atomgesetz, dem Strahlenschutzgesetz, der Strahlenschutzverordnung und dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.
In Deutschland ist der Bund für die Endlagerung radioaktiver Abfälle verantwortlich. Das BASE ist verantwortlich für den Vollzug der staatlichen Verwahrung. Es ist Genehmigungsbehörde für die Beförderung und Aufbewahrung von Kernbrennstoffen oder kernbrennstoffhaltigen Abfällen. Das BASE entscheidet z. B. über
- Transporte abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken und
- die Genehmigung dezentraler Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente an deren Standorten.
Im Gegensatz dazu ist die Genehmigungsbehörde
- für die Errichtung und den Betrieb von kerntechnischen Anlagen und
- für den Umgang mit Kernbrennstoffen, sowie
- für den Umgang, den Transport und die Lagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen, die keine Kernbrennstoffe sind,
die entsprechende Landesbehörde. In Abhängigkeit der jeweiligen Aufgabe liegt die Verantwortlichkeit daher einmal auf Bundes- und einmal auf Landesebene. Eine Übersicht über die Verantwortlichkeiten ist unter diesem Link abrufbar.
Stand: 19.02.2020