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Zwischenlagerung / Transport

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Leitfaden für die Beförderung von spaltbaren Stoffen

In Ausgabe 2012 der Empfehlungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen (SSR-6) hat die Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency – IAEA) die Regelungen für die Beförderung von spaltbaren Stoffen überarbeitet. Mit der Umsetzung der Ausgabe 2012 der IAEA-Empfehlungen in die Gefahrgutbeförderungsvorschriften der Verkehrsträger sind die überarbeiteten Regelungen ab 2015 in Kraft getreten.

Der Leitfaden für die Beförderung von Stoffen, die spaltbare Nuklide enthalten, soll die Anwendung der ab dem Jahr 2015 gültigen Vorschriften erleichtern. Er wurde im Herbst 2015 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erstellt. Die Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) im Verfahren für die Bauart-Zulassung von Versandstücken sind am 30. Juli 2016 auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) übergegangen, das zum 01.01.2020 in Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) umbenannt wurde.

Inhalt des Leitfadens

Der Leitfaden richtet sich an alle Anwender (Absender, Beförderer, etc.), die radioaktive Stoffe befördern, sowie an die zuständigen Behörden. Er basiert auf einem Leitfaden der IAEA zum gleichen Thema, der insbesondere über die Hintergründe der neuen Vorschriften und die Herkunft der Berechnungsvorschriften informiert.

Die neuen Vorschriften beinhalten ein abgestuftes System der Freistellung von den Anforderungen an

von Stoffen, die spaltbare Nuklide enthalten. Für ein besseres Verständnis dieses neuen Systems und aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die Vorschriften für die Beförderung von spaltbaren Stoffen in diesem Leitfaden gruppiert und erläutert. Ziel ist,

  • den Anwender bei der Beförderung von Stoffen, die spaltbare Nuklide enthalten, zu unterstützen,
  • Hilfestellung bei der Einordnung der zu befördernden Stoffe und der Auswahl der anzuwendenden Vorschriften zu bieten und
  • Hinweise zur Kennzeichnung, Bezettelung und den Beförderungsdokumenten zu geben.

Die Darstellung praxisgerechter Anwendungsbeispiele soll das Verständnis für die Vorschriften und deren Anwendung zusätzlich erleichtern.

Wichtiger Hinweis

Die in diesem Leitfaden angegebenen Nummern zu den Vorschriften verweisen auf die Ausgabe 2015 des Europäischen Übereinkommens zur Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße (ADR) - Anlagen A und B als Beispiel für die unterschiedlichen Verkehrsträger.

Zur Orientierung bei der Anwendung für die weiteren Verkehrsträger (Schienenverkehr, Binnenschifffahrt, Seeverkehr und Luftverkehr) wurden die Nummern der Ausgabe 2012 der IAEA-Empfehlungen in Klammern an die Vorschriftenverweise angehängt. Mit Hilfe der angehängten Nummern können die korrespondierenden Nummern der Verkehrsträgervorschriften u.a. im Dokument "Gegenüberstellung der Paragrafen der IAEO-Empfehlungen (SSR-6) und der Vorschriften der einzelnen Verkehrsträger" gefunden werden.

Dieser Leitfaden ersetzt nicht die Vorschriften oder begrenzt deren Anwendung. Die Gefahrgutbeförderungsvorschriften der Verkehrsträger sind in jedem Fall verbindlich anzuwenden.

Stand: 13.03.2019