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Gültigkeitsdauern von Zulassungen für Transportbehälter
In den internationalen und nationalen Vorschriften für die Bauart-Zulassung von Versandstücken für die Beförderung radioaktiver Stoffe, die allesamt auf den Empfehlungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe der Internationalen Atomenergie-Organisation (SSR-6) beruhen, finden sich keine Beschränkungen bezüglich der Gültigkeitsdauer einer durch die zuständige Behörde erteilten Zulassung.
In Deutschland ist nach der Richtlinie R 003 für Bauart-Zulassungen von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren vorgesehen. Es ist jedoch möglich, davon abweichende Gültigkeitszeiträume zu genehmigen, wenn dies vom Antragsteller beantragt und begründet wurde.
Das Dokument zu Gültigkeitsdauern von Transportbehälter-Zulassungen gibt Hinweise darüber, welche Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein müssen, sowie welche Unterlagen und Nachweise bei den zuständigen Behörden zur Prüfung einzureichen sind, um eine längere als eine 3-jährige Gültigkeitsdauer zu erlangen.
Stand: 13.03.2024