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Fachinfo: Zulassungsverfahren
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Bauart-Zulassung von zulassungspflichtigen Versandstücken sowie von Versandstücken, die spaltbare Stoffe enthalten und die nicht von den für spaltbare Stoffe geltenden Zulassungsanforderungen der Vorschriften ausgenommen sind.
Wesentlich für die Erteilung einer Bauart-Zulassung ist der Nachweis der Übereinstimmung der Bauart mit den einschlägigen Vorschriften. Nachfolgend finden Sie Informationen über das Zulassungsverfahren und die Erstellung eines dokumentarischen Nachweises.