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Zwischenlagerung / Transport

Abfälle, Transportbehälter, Transport, Zwischenlagerung, staatliche Verwahrung

Zwischenlagerung / Transport

Fachinfo: Zulassungsverfahren

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Bauart-Zulassung von zulassungspflichtigen Versandstücken sowie von Versandstücken, die spaltbare Stoffe enthalten und die nicht von den für spaltbare Stoffe geltenden Zulassungsanforderungen der Vorschriften ausgenommen sind.

Wesentlich für die Erteilung einer Bauart-Zulassung ist der Nachweis der Übereinstimmung der Bauart mit den einschlägigen Vorschriften. Nachfolgend finden Sie Informationen über das Zulassungsverfahren und die Erstellung eines dokumentarischen Nachweises.

Ablauf des Verfahrens für die Bauartzulassung Quelle: BASE

Zwischenlager/Transporte Richtlinie R 003

Das Verfahren für die Bauart-Zulassung von Versandstücken ist in der Richtlinie R 003 erläutert. In einer Grafik ist der Ablauf des Verfahrens von der Antragstellung bis zur Erteilung der Zulassung schematisch dargestellt. Hinweise zum Verfahren finden Sie hier.

Zwischenlager/Transporte Leitfaden zur Erstellung eines Sicherheitsberichts

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist die Übereinstimmung einer Bauart von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe mit den anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften nachzuweisen. Der Nachweis ist nach der Richtlinie R 003 in Form eines Sicherheitsberichts einzureichen. Der Technische Leitfaden "Sicherheitsbericht für Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe" dient dabei als Grundlage für die Erstellung eines Sicherheitsberichts.

Zwischenlager/Transporte Leitfaden für die Beförderung von spaltbaren Stoffen

In Ausgabe 2012 der Empfehlungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen (SSR-6) hat die Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency – IAEA) die Regelungen für die Beförderung von spaltbaren Stoffen überarbeitet. Der Leitfaden für die Beföderung von Stoffen, die spaltbare Nuklide enthalten, soll die Anwendung der ab dem Jahr 2015 gültigen Vorschriften erleichtern.

Zwischenlager/Transporte Tabelle der korrespondierenden Paragrafen

In dem Dokument "Gegenüberstellung der Paragrafen der IAEO-Empfehlungen (SSR-6) und der Vorschriften der einzelnen Verkehrsträger" sind in einer Tabelle die korrespondierenden Paragrafen der Empfehlungen zur sicheren Beförderung von radioaktiven Stoffen (SSR-6) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Gefahrgutbeförderungsvorschriften der einzelnen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnengewässer, See und Luft) gegenübergestellt.

Zwischenlager/Transporte Gültigkeitsdauern von Zulassungen für Transportbehälter

In Deutschland ist nach der Richtlinie R 003 für Bauart-Zulassungen von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren vorgesehen. Es ist jedoch möglich, davon abweichende Gültigkeitszeiträume zu genehmigen, wenn dies vom Antragsteller beantragt und begründet wurde.