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Informationen für Antragsteller

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) informiert an dieser Stelle über wichtige Voraussetzungen, die von Antragstellern einer Bauartzulassung für Transportbehälter beachtet werden müssen.

Wesentlicher Bestandteil bei der Beantragung einer Bauartzulassung ist der Nachweis der Übereinstimmung der Bauart mit den einschlägigen Vorschriften. Antragstellern, die eine Bauartzulassung für einen speziellen Transportbehälter beantragen möchten, stellt das BASE auf den folgenden Seiten weiterführende Informationen zur Verfügung.