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Leitfaden zur Erstellung eines Sicherheitsberichts
Der Technische Leitfaden "Sicherheitsbericht für Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe" wurde durch die Ständige Arbeitsgruppe für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe der Europäischen Union (EU) erstmals im August 2008 zur Nutzung durch Industrie und Behörden in Europa an die EU-Mitgliedsstaaten übermittelt. Er liegt in der aktuell gültigen Fassung als Ausgabe 3 (Januar 2015) vor und ist eine Übersetzung der Originalfassung des sogenannten "European PDSR Guide".
Er dient zur Unterstützung bei der Erstellung des so genannten Sicherheitsberichts zum Nachweis der Übereinstimmung der Bauart eines Versandstücks zur Beförderung radioaktiver Stoffe mit den gesetzlichen Vorschriften.
- Für Versandstück-Bauarten, die der Zulassung durch die zuständige Behörde bedürfen, ist der dokumentarische Nachweis der Übereinstimmung mit den Vorschriften die Grundlage des Antrags auf Bauart-Zulassung.
- Für Versandstücke, die keiner Zulassung durch die zuständige Behörde bedürfen, muss der Absender in der Lage sein, den dokumentarischen Nachweis der Übereinstimmung der Bauart mit allen anwendbaren Vorschriften vorzulegen.
Der Technische Leitfaden empfiehlt, dass für diese Bauarten die gleichen dokumentarischen Nachweis erbracht werden wie für Versandstücke, die eine Zulassung der zuständigen Behörde benötigen, wobei Umfang und technischer Inhalt entsprechend anzupassen sind, um die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften nachzuweisen.
Struktur des Leitfadens
Das Kapitel 0 des Leitfadens enthält Anforderungen, die für die in Kapitel 1 und 2 genannten Dokumente zu berücksichtigen sind.
Die Kapitel 1 und 2 enthalten eine für alle Versandstück-Typen anwendbare allgemeine Gliederung und den Inhalt der Teile 1 und 2 des Sicherheitsberichts.
Der Leitfaden enthält außerdem eine Matrix, die die für jeden Versandstück-Typ anwendbaren Paragrafen der IAEA-Empfehlungen und der ADR-Vorschriften (als ein Beispiel für die Vorschriften der unterschiedlichen Verkehrsträger) übersichtlich darstellt.
Die Anlagen beinhalten für den jeweiligen Versandstück-Typ weitere Hinweise bezüglich Umfang und Inhalt des jeweiligen Sicherheitsberichts.
Ergänzendes Dokument
In dem Dokument "Gegenüberstellung der Paragrafen der IAEO-Empfehlungen (SSR-6) und der Vorschriften der einzelnen Verkehrsträger" sind in einer Tabelle die korrespondierenden Paragrafen der Empfehlungen zur sicheren Beförderung von radioaktiven Stoffen (SSR-6) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) und der Gefahrgutbeförderungsvorschriften der einzelnen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnengewässer, See und Luft) gegenübergestellt. Sie bildet die Umsetzung der Empfehlungen zur sicheren Beförderung von radioaktiven Stoffen in die rechtsverbindlichen Verkehrsträgervorschriften ab. Die Tabelle der korrespondierenden Paragrafen bietet auch ergänzend zur Matrix des Technischen Leitfadens weitere Hinweise und Unterstützung bei der Erstellung eines Sicherheitsberichts.
Stand: 14.03.2019