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Nukleare Sicherheit
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Zulassung von Transportbehältern
Transportbehälter, in denen radioaktive Stoffe mit erhöhtem Gefährdungspotential befördert werden, benötigen eine Zulassung. Die Zulassung wird für die Bauart des Versandstücks (Behälter mit dem zu transportierenden Inhalt) vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt.
Zulassungspflichtig sind dementsprechend Versandstücke vom Typ B(U), Typ B(M), Typ C und Versandstücke, die spaltbare Stoffe beinhalten. Erläuterungen hierzu und welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind, auf denen das Verfahren für die Bauart-Zulassung beruht finden Sie im Folgenden. Darüber hinaus sind hier Informationen insbesondere zum Ablauf des Verfahrens, zur Antragstellung sowie zum Aufbau und Inhalt der erforderlichen Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt.