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Zwischenlagerung / Transport

Abfälle, Transportbehälter, Transport, Zwischenlagerung, staatliche Verwahrung

Zwischenlagerung / Transport

Rücknahme und Rücktransport radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung

  • Seit dem Jahr 2005 finden keine Transporte deutscher Brennelemente zur Wiederaufarbeitung mehr statt. Bis dahin wurden etwa 6.670 Tonnen Schwermetall von den Betreibern der Atomkraftwerke zu Wiederaufarbeitungsanlagen gebracht.
  • In Frankreich und Großbritannien lagern noch Wiederaufarbeitungsabfälle bei den entsprechenden Anlagen. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, die radioaktiven Abfälle zurücknehmen.
  • 14 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus Großbritannien und vier aus Frankreich sollen noch zurückgenommen und auf die Standortzwischenlager Philippsburg (Baden-Württemberg), Brokdorf (Schleswig-Holstein) und Isar (Bayern) verteilt werden.
  • Zuletzt waren Anfang November 2020 sechs Behälter aus der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield in Großbritannien nach Biblis (Hessen) gebracht worden.
  • Die Aufbewahrung der noch zurückzunehmenden Behälter mit hochaktiven Abfällen hat das BASE der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH antragsgemäß wie folgt genehmigt: vier Behälter aus La Hague im Zwischenlager Philippsburg und sieben Behälter aus Sellafield in den Zwischenlagern Isar und Brokdorf. Die notwendige Transportgenehmigung für die vier Behälter aus La Hague liegt seit dem 13.09.2024 vor. Die erforderlichen Transportgenehmigungen für die vierzehn Behälter aus Sellafield wurden noch nicht erteilt.
  • Im Juni 2023 hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH beim BASE einen Antrag auf Aufbewahrung von bis zu 25 ausgedienten, unbeladenen, innen-kontaminierten Transportbehälter im Transportbehälterlager in Ahaus gestellt.

Castorbehälter im Standort-Zwischenlagers Isar/Ohu Standort-Zwischenlager Isar/Ohu (Bayern)Castorbehälter im Standort-Zwischenlagers Isar/Ohu Quelle: PreussenElektra

Seit dem Jahr 2005 sind Transporte deutscher Brennelemente zur Wiederaufarbeitung ins Ausland untersagt. Bis dahin wurden etwa 6.670 Tonnen Schwermetall (Uran und andere metallische Anteile des bestrahlten Kernbrennstoffs) von den Betreibern der Atomkraftwerke zu Wiederaufarbeitungsanlagen und anderer Verwertung ins Ausland gebracht.

5.379 Tonnen gingen in die Wiederaufarbeitung von Orano (vormals AREVA NC, COGEMA) in Frankreich, 851 Tonnen in die Wiederaufarbeitung von Sellafield Ltd. (vormals BNFL) in Großbritannien. Die restlichen Mengen wurden entweder in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) verarbeitet oder in geringerem Maße in folgende ausländische Institutionen transportiert:

  • zur Wiederaufarbeitung bei Eurochemic in Mol (Belgien)
  • zur Lagerung in das Zentrale Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente (CLAB) in Schweden
  • zur Wiederaufarbeitung oder Lagerung in Russland (nur Brennelemente aus den KKW Greifswald und Rheinsberg, die in der ehemaligen UdSSR hergestellt worden waren)
  • zum weiteren Einsatz in das KKW Paks in Ungarn (nur Brennelemente aus dem KKW Greifswald).

Rücktransporte von Abfällen aus Wiederaufarbeitungsanlagen

Ein Castor-Behälter wird auf einem LKW in die Halle eines Zwischenlagers transportiert. Kalthandhabung BiblisProbe-Handhabung eines Transportbehälters zur Rückführung Quelle: BGZ/C. Mick

Auch wenn nach der Gesetzesänderung seit 2005 keine weiteren Transporte aus Deutschland in die Wiederaufarbeitung stattfinden, lagern noch verbliebene Wiederaufarbeitungsabfälle bei den entsprechenden Anlagen im Ausland. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber deutscher Atomkraftwerke, diese zurücknehmen. Das erfolgt auch in Übereinstimmung mit dem Grundsatz, dass jedes Land seine radioaktiven Abfälle selber entsorgt.

Anders als bestrahlte Brennelemente werden die bei der Wiederaufarbeitung entstehenden flüssigen mittel- und hochradioaktiven Abfälle verglast und in sogenannte Kokillen gegossen. Die so entstandenen Abfallprodukte werden wiederum in entsprechende Transport- und Lagerbehälter eingesetzt. Die bei der Wiederaufarbeitung anfallenden festen mittelradioaktiven Abfälle, bestehend aus den Hülsen und Strukturteilen der Brennelemente, werden hochdruck-kompaktiert und in entsprechende Behälter verpackt.

Im Jahr 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Abfallbesitzer, die in Glaskokillen gegossenen radioaktiven Abfälle in Standort-Zwischenlagern in Hessen, Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg bis zur Endlagerung zwischenzulagern.

Nach den ursprünglichen Planungen für die Rückführung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich, waren für das Zwischenlager Philippsburg fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen vorgesehen. Zudem waren die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, 152 Behälter mit hochdruck-kompaktierten mittelradioaktiven Abfällen zurückzunehmen.

Neue Verträge für die Rückführung aus Frankreich

Innenansicht des Standort-Zwischenlagers Philippsburg Standort-Zwischenlagers PhilippsburgInnenansicht des Standort-Zwischenlagers Philippsburg Quelle: EnBW

2021 haben die Energieversorgungsunternehmen mit der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague und der Bundesrepublik Deutschland neue Verträge geschlossen. Diese sehen vor, statt der insgesamt 157 Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen, vier Behälter mit hochradioaktiven Abfällen sowie maximal 30 leere innen kontaminierte Transportbehälter nach Deutschland rückzuführen. Die vier Behälter mit hochradioaktiven verglasten Abfällen sollen im Zwischenlager Philippsburg aufbewahrt werden. Die maximal 30 leeren, innen kontaminierten Transportbehälter sind für das Transportbehälterlager in Ahaus vorgesehen. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH hat im Juni 2023 die Aufbewahrung von bis zu 25 leeren, innen kontaminierten Transportbehältern in diesem Lager beantragt.

Damit nimmt die Bundesrepublik Deutschland die gleiche Menge an Radioaktivität aus Frankreich zurück wie ursprünglich vereinbart wurde. Das radioaktive Abfallvolumen verringert sich allerdings erheblich, sodass voraussichtlich nur noch ein Transport aus der französischen Wiederaufarbeitung erforderlich sein wird.

Unabhängig von diesen veränderten Planungen zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus Frankreich, hat die BGZ mbH als Betreiberin des Standort-Zwischenlagers Philippsburg den Antrag zur Aufbewahrung von fünf Behältern mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen entsprechend des vorherigen Konzepts aufrecht erhalten. Da die Genehmigungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden und es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung handelt, war die Genehmigung durch das BASE zu erteilen. Die Genehmigung wird benötigt, falls die neue Vereinbarung nicht umfassend erfüllt werden kann. In diesem Fall müssten die Rücknahme und die Aufbewahrung der mittelradioaktiven Abfälle in Philippsburg erfolgen.

Die Verpflichtung zur Rückführung von voraussichtlich jeweils 7 Behältern mit verglastem hochradioaktiven Abfall aus Großbritannien in die Standort-Zwischenlager Brokdorf und Isar bleibt weiterhin bestehen.

Keine Rücktransporte nach Gorleben

November 2010: Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung erreichen den Verladebahnhof Gorleben Verladebahnhof GorlebenVerladebahnhof Gorleben im November 2010 Quelle: Getty Images / Miguel Villagran

Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit 2013 verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: Gemäß §9a Absatz 2a AtG haben seit dem 01. Januar 2014 die Energieversorger dafür zu sorgen, dass die verbliebenen radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zurückgenommen und künftig in standortnahen Zwischenlagern aufbewahrt werden.

Der Begriff "standortnah" bezieht sich auf die Standorte der Atomkraftwerke. Zuvor hatten die Energieversorgungsunternehmen die Abfälle ausschließlich in das Zwischenlager in Gorleben in Niedersachsen transportiert. Dort stehen heute bereits 108 Behälter mit verglasten hochradioaktiven Rückständen aus der Wiederaufarbeitung.

Da es sich beim Transportbehälterlager Gorleben um ein zentrales und kein standortnahes Zwischenlager handelt, ist die Einlagerung der noch zurückzuführenden Behälter im Transportbehälterlager Gorleben nicht mehr zulässig.

Antworten auf wichtige Fragen zur Rückführung aus der Wiederaufarbeitung

Wie ist der aktuelle Stand der Genehmigungen für Lagerung und Transport der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung?Einklappen / Ausklappen

Für die Standorte Brokdorf, Isar und Philippsburg sind die Aufbewahrungsgenehmigungen erteilt. Die Transportgenehmigung für die vier Behälter aus La Hague nach Philippsburg liegt seit dem 13.09.2024 vor. Die Transportgenehmigungen für die Rücktransporte in die Zwischenlager Brokdorf und Isar stehen noch aus. Die Aufbewahrung der leeren, innen kontaminierten Behälter am Standort Ahaus wurde beantragt. Die Einlagerung der Abfälle in Biblis hat im November 2020 stattgefunden.

Wie viele Abfälle müssen noch aus der Wiederaufarbeitung zurückgeführt werden?Einklappen / Ausklappen

Nach Angaben der Abfallverursacher, den energieversorgenden Unternehmen, müssen noch maximal 14 Behälter aus Großbritannien sowie vier Behälter aus Frankreich mit verglasten hochradioaktiven Abfällen nach Deutschland zurückgeführt werden. Im November 2020 waren bereits sechs Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus Großbritannien nach Biblis transportiert worden. Hinzu kommen maximal 25 leere, innen kontaminierte Transportbehälter, die aus Frankreich nach Ahaus gebracht werden sollen.

Welche Genehmigungen werden für Transport und Lagerung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung benötigt?Einklappen / Ausklappen

Damit die Behälter in die Zwischenlager gebracht werden können, müssen die Abfallbesitzer, also die Betreiber der Atomkraftwerke, Genehmigungsanträge für Transport und Zwischenlagerung stellen. Für den Transport der Abfälle nach Deutschland sind sogenannte Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz erforderlich. Darüber hinaus wird für die Aufbewahrung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Standort-Zwischenlagern eine Änderungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz benötigt, die vom Betreiber des jeweiligen Zwischenlagers beantragt werden muss. Genehmigungsvoraussetzung ist, dass der Antragsteller gegenüber dem BASE alle Sicherheitsanforderungen nachweisen kann. Für die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung sind sowohl beim Transport als auch bei der Zwischenlagerung dieselben Sicherheitsanforderungen zu erfüllen wie bei bestrahlten Brennelementen.

Wovon ist die Dauer der Genehmigungsverfahren abhängig?Einklappen / Ausklappen

Voraussetzung für die Zwischenlagerung und die Durchführung der Transporte ist, dass alle atomrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Nur dann kann das BASE eine Genehmigung erteilen. Die Dauer der Genehmigungsverfahren liegt maßgeblich in den Händen der Antragsteller, die die Nachweise und Antragsunterlagen vollständig und in der notwendigen Detailtiefe und Qualität vorlegen müssen.

Sind die Standort-Zwischenlager geeignet für die Aufbewahrung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung?Einklappen / Ausklappen

Grundsätzlich sind die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung aus Großbritannien und die bestrahlten Brennelemente aus den Kernkraftwerken in ihrer Aktivität je Behälter vergleichbar. An den vom BMUV genannten möglichen Standort-Zwischenlagern sind grundsätzlich ausreichende Stellplatzkapazitäten für die Aufbewahrung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung vorhanden. Das bereits genehmigte radioaktive Gesamtinventar wird nicht überschritten.

Werden in den Änderungsgenehmigungsverfahren für die Aufbewahrung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Standort-Zwischenlagern die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes geprüft und bewertet?Einklappen / Ausklappen

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung prüft und bewertet im Rahmen der Änderungsgenehmigungsverfahren auch den gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz.

Was bedeutet die Aufbewahrung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Standort-Zwischenlagern im Hinblick auf den Schutz gegen terroristisch motivierte Taten?Einklappen / Ausklappen

Im Rahmen der durchzuführenden Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Atomgesetz prüft das BASE, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gewährleistet ist. Dazu zählen zum Beispiel kriminelle Handlungen, Terror- und Sabotageakte.

Warum sind die zurücknehmenden Mengen geringer als ursprünglich geplant?Einklappen / Ausklappen

Die gesamte Menge der radioaktiven Abfälle aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien, die von den Betreibern der Atomkraftwerke nach Deutschland zurückgenommen werden müssen, sind geringer als ursprünglich geplant. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Durch die Beendigung der Transporte wurden weniger abgebrannte Brennelemente zu den ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen geliefert. Folglich sind auch weniger Abfälle zurückzunehmen.
  • Aufgrund der zwischen den Betreibern der Atomkraftwerke und Wiederaufarbeitungsanlagen in Großbritannien und Frankreich vertraglich vereinbarten Substitution von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen gegen eine äquivalente Zusatzmenge hochradioaktiver Abfälle in Form von Glaskokilllen sind Hülsen und Endstücke als Abfallstrom nicht zurückzunehmen. Auch das führt zu einer Volumenreduktion.
  • Durch die Produktionserfahrungen konnte die Anzahl der Gebinde pro Tonne Schwermetall reduziert werden.

Wie viele Transporte sind für die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung notwendig?Einklappen / Ausklappen

Die Anzahl der erforderlichen Transporte ist abhängig von den Planungen des Zwischenlagerbetreibers. Bisher wird davon ausgegangen, dass die radioaktiven Abfälle in einem Transport aus Frankreich und in zwei nacheinander durchgeführten Transportkampagnen aus Großbritannien nach Deutschland kommen sollen. Zum Transport der maximal 25 leeren, innen kontaminierten Behälter liegen noch keine Angaben vor.

Wann werden die Transporte für die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung stattfinden?Einklappen / Ausklappen

Der nächste Rückführungstransport wird gegenwärtig Ende 2024 erwartet. Die Rückführung aller radioaktiven Abfälle aus dem Ausland wird voraussichtlich 2026 abgeschlossen sein.

Ist die Öffentlichkeit über die Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung informiert worden?Einklappen / Ausklappen

Im Herbst 2018 hat das BASE (damals noch BfE) sowohl in Biblis als auch in Philippsburg Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Neben dem BfE als Genehmigungsbehörde standen die Betreiber der Zwischenlager und die zuständige Atomaufsicht der Länder für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Seit 2019 verantwortet die BGZ mbH den Betrieb der Zwischenlager und führt seitdem die Informationsreihe fort.

Stand: 13.09.2024