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Nationales Entsorgungsprogramm
Das Nationale Entsorgungsprogramm beschreibt die Strategie der Bundesregierung, wie radioaktive Abfälle in Deutschland verantwortungsvoll und sicher entsorgt werden sollen. Das Programm hat keine Rechtsnormqualität. Es ist aber bei allen Entsorgungsplanungen und Verwaltungsverfahren von den Akteuren im Bereich der nuklearen Entsorgung zu berücksichtigen. Der Bericht soll alle drei Jahre aktualisiert werden.
Bestand und Prognose der radioaktiven Abfälle
Grundlage ist ein Verzeichnis, das alle Arten radioaktiver Abfälle umfasst, die in Deutschland endgelagert werden sollen. Das schließt sowohl den hochradioaktiven Atommüll wie die abgebrannten Brennelemente aus den Atomkraftwerken und zurückgeführte Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aller Art ein. Zudem enthält das Verzeichnis eine Prognose über die zu erwartende Menge der radioaktiven Abfälle, die bis 2080 anfällt.
Das Nationale Entsorgungsprogramm wurde im August 2015 vom Bundeskabinett beschlossen. Es folgt den Vorgaben der Europäischen Richtlinie 2011/70/Euratom.
Stand: 20.02.2020