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Meldepflichtige Ereignisse in kerntechnischen Anlagen
Hier finden Sie Informationen zu den kerntechnischen Anlagen in Deutschland, die der Meldepflicht nach der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) unterliegen.
Kerntechnische Anlagen, deren Stilllegungsziel bereits erreicht wurde (einschließlich deren Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung), sowie Anlagen, die sich noch in der Stilllegungsphase befinden, aber auf Basis von § 1 (3) AtSMV aus der Meldepflicht nach AtSMV entlassen wurden, unterliegen nicht mehr der Meldepflicht nach der AtSMV und sind hier nicht aufgeführt.
Informationen über zurückliegende meldepflichtige Ereignisse dieser Anlagen finden sich in den jeweiligen Jahresberichten zu meldepflichtigen Ereignissen.