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Jahresberichte zu meldepflichtigen Ereignissen
Jedes Jahr werden zwei Jahresberichte über die meldepflichtigen Ereignisse in den kerntechnischen Anlagen der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben:
- der Bericht über die meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen (Kernkraftwerke und Forschungsreaktoren, deren Höchstleistung 50 kW thermische Dauerleistung überschreitet) sowie
- der Bericht über die meldepflichtigen Ereignisse in den Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung sowie in Einrichtungen der Entsorgung radioaktiver Abfälle (ab 2019)
Die Jahresberichte enthalten die Übersichtslisten der im Berichtsjahr gemeldeten Ereignisse und nach verschiedenen Gesichtspunkten durchgeführte statistische Auswertungen.
Neue Erkenntnisse zu den meldepflichtigen Ereignissen im Berichtsjahr oder Informationen über nachgemeldete bzw. zurückgezogene Ereignisse, die nach dem Redaktionsschluss des jeweiligen Jahresberichtes bekannt werden, werden nachträglich in den Statistiken der Berichte nicht mehr berücksichtigt. Diese Informationen fließen jedoch bei der Erstellung der Berichte der Bundesrepublik Deutschland für die regelmäßigen Überprüfungstagungen zu dem internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety – CNS) ein. Insofern kann es in den CNS-Berichten zu statistischen Unterschieden gegenüber den hier veröffentlichten Jahresberichten kommen.
Stand: 27.08.2024