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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Lagerkapazitäten für radioaktive Reststoffe und Abfälle aus Stilllegungsvorhaben
Wenn kerntechnische Anlagen stillgelegt und abgebaut werden, fallen radioaktive Reststoffe und Abfälle an. Deren Lagerung wird bereits bei der Planung der Stilllegung bedacht.
Bis der beim Abbau entstehende radioaktive Abfall in ein annahmebereites Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gebracht werden kann, muss er zunächst behandelt, endlagergerecht verpackt (konditioniert) und dann in einem Zwischenlager aufbewahrt werden. Das Management der verfügbaren Lagerbereiche für die anfallenden Reststoffe und Abfälle innerhalb der kerntechnischen Anlage ist für den Rückbauprozess und -fortschritt von besonderer Bedeutung.
Lagertypen
Je nach Zweck und Dauer der Lagerung unterscheidet man zwischen folgenden Lagertypen:
Zwischenlager:
In einem Zwischenlager werden verpackte (konditionierte) Abfallgebinde für eine Übergangszeit so lange zwischengelagert, bis sie in ein annahmebereites Endlager gebracht werden können. Zwischenlager lassen sich hinsichtlich ihrer Bestimmung in Abfallzwischenlager (für schwach- und mittelradioaktiven Abfall) sowie in Brennelement-Zwischenlager unterscheiden. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist hinsichtlich ihrer Lage (dezentral bzw. zentral) möglich - siehe auch Standorte Zwischenlager.
Pufferlager:
Ein Pufferlager ist zwischen zwei aufeinander folgenden Bearbeitungsschritten angeordnet und hat die Aufgabe, einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Abklinglager:
Die Abklinglagerung dient der Reduktion der Aktivität durch radioaktiven Zerfall. In Abklinglagern werden Reststoffe (auch Großkomponenten) so lange gelagert, bis sie freigegeben (= Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung) oder weiter behandelt werden können. Die Abklinglagerung wird zum Beispiel für zerlegten Metallschrott, aber auch für unzerlegte Großkomponenten wie Reaktordruckbehälter oder Dampferzeuger genutzt.
Transportbereitstellungslager:
Im Transportbereitstellungslager werden transportgerecht verpackte Reststoffe oder Abfälle so lange bereitgestellt, bis sie an externe Einrichtungen abgegeben werden.
Bereitstellen von Lagerkapazitäten
Quelle: picture alliance / Bildagentur-online/McPhoto-Scholz
In den bei den zuständigen Länderbehörden eingereichten Anträgen auf Stilllegung und Abbau von Kernkraftwerken werden verschiedene Optionen thematisiert, um die notwendigen Lagerkapazitäten anlagenspezifisch bereitzustellen:
- Vorhandene interne oder externe Lagereinrichtungen sollen genutzt werden,
- Räume und Anlagenbereiche innerhalb des Kernkraftwerkes sollen zu Lagereinrichtungen umgewidmet werden oder
- neue standortnahe Lager sollen errichtet werden.
Warum ausreichende Lagerkapazitäten nötig sind
In der Vergangenheit wurden Lagerkapazitäten für die Reststoffe und Abfälle aus Stilllegungsprojekten geschaffen. Entsprechende Lagerkapazitäten sind erforderlich und werden auch nach einer Inbetriebnahme des Endlagers Konrad erforderlich sein. Das liegt daran, dass die Abfälle vor Ort verarbeitet, verpackt und zunächst zwischengelagert werden müssen. Zudem kann das zukünftige Endlager Konrad jährlich nur eine begrenzte Menge schwach- und mittelradioaktiver Abfälle annehmen. Die Abfälle müssen außerdem nach einem mit allen Abfallerzeugern abgestimmten Zeitplan in das Endlager Konrad gebracht werden.
Ferner wird der Rückbauprozess innerhalb der stillzulegenden Anlage optimiert, wenn ausreichende Lagerkapazitäten für die Reststoffe und Abfälle errichtet werden. Denn so können Anlagenteile in den Kraftwerksblöcken unabhängig von einer eventuellen späteren Zerlegung und Weiterbehandlung von gelagerten Reststoffen und großen Komponenten abgebaut werden.
Stand: 01.11.2023