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- Das Bundesamt
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- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
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- 1B - Weiteres Recht
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- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
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- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
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Nukleare Sicherheit
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Internationale Zusammenarbeit
Das BASE arbeitet in allen im Amt vertretenen Bereichen - und damit auch im Bereich der kerntechnischen Sicherheit - auf nationaler und internationaler Ebene mit den fachlich einschlägigen Organisationen und Gremien zusammen. Die wichtigsten Ziele sind dabei:
- Mitgestaltung international anerkannter Standards für die Sicherheit von Anlagen und bei Transporten von radioaktiven Stoffen
- Austausch von Erfahrungen mit den internationalen Partnern, um Sicherheitsverbesserungen im eigenen Verantwortungsbereich zu erkennen
- Wissenschaftlicher Austausch über Methoden und Erkenntnisse, Ermittlung und Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik, Kooperationen für Forschung und Untersuchungen
- Gegenseitige Information, bei Bedarf Unterstützung und Hilfeleistung.