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Nukleare Sicherheit

Kerntechnische Anlagen, Stilllegung, Sicherheit, Störfallmeldestelle, nukleare Unfälle

Nukleare Sicherheit

Internationale Zusammenarbeit

Das BASE arbeitet in allen im Amt vertretenen Bereichen - und damit auch im Bereich der kerntechnischen Sicherheit - auf nationaler und internationaler Ebene mit den fachlich einschlägigen Organisationen und Gremien zusammen. Die wichtigsten Ziele sind dabei:

  • Mitgestaltung international anerkannter Standards für die Sicherheit von Anlagen und bei Transporten von radioaktiven Stoffen
  • Austausch von Erfahrungen mit den internationalen Partnern, um Sicherheitsverbesserungen im eigenen Verantwortungsbereich zu erkennen
  • Wissenschaftlicher Austausch über Methoden und Erkenntnisse, Ermittlung und Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik, Kooperationen für Forschung und Untersuchungen
  • Gegenseitige Information, bei Bedarf Unterstützung und Hilfeleistung.

Bericht zu Regulierungsfragen

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) stellt in Kooperation mit dem Bundesumweltministerium in regelmäßigen, zirka jährlichen Abständen die wesentlichen Entwicklungen in Deutschland auf den Gebieten

  • Gesetze und Regelungen im kerntechnischen Bereich,
  • Betrieb und Stilllegung von Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren sowie
  • Endlagersuche und Entsorgung radioaktiver Abfälle

in einer kurzen Übersicht zusammen. Ein Schwerpunkt sind die aktuellen Geschehnisse in Deutschland bei Genehmigung und Aufsicht kerntechnischer Anlagen.

Dieses Papier dient in erster Linie der Information der Partner Deutschlands in der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern und mit internationalen Organisationen über die jüngsten Entwicklungen in Deutschland.

Das kurze Papier liegt in englischer Sprache vor.

  • OECD/NEA

    Die Nuclear Energy Agency (NEA) ist eine zwischenstaatliche Institution innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Förderung einer sicheren, umweltschonenden und wirtschaftlichen Nutzung der Kernenergie. Bei der NEA gibt es – gesteuert durch den Hauptausschuss – acht Fachkomitees. Die Fachleute des BASE aus dem Fachbereich der nuklearen Sicherheit unterstützen Bundesumweltministerium bei dessen Mitwirkung in den Committees und arbeiten selbst in verschiedenen Arbeitsgruppen und Projekten aktiv mit.

  • Fahne der IAEAQuelle: Dean Calma / IAEA

    IAEO-Missionen

  • Europäische Zusammenarbeit für die Sicherheit in der Kerntechnik

    Auf europäischer Ebene ergeben sich aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) auch Verpflichtungen zur Gewährleistung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der Entsorgung. Nach Artikel 37 des Euratom-Vertrages ist Deutschland verpflichtet, die europäische Kommission über geplante Freisetzungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen zu unterrichten. Dies erfolgt mit Unterstützung des BASE.