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Vorbeugende Maßnahmen gegen Stromausfall
Mit Ablauf des 15.04.2023 ist Deutschland aus der kommerziellen Nutzung der Atomkraft ausgestiegen. Alle Kernkraftwerke haben den Leistungsbetrieb endgültig eingestellt oder befinden sich bereits in unterschiedlichen Phasen der Stilllegung.
Auch während der Stilllegungs- und Abbaumaßnahmen sind Kernkraftwerke grundsätzlich auf eine Versorgung mit elektrischer Energie ("Strom") für die zahlreichen elektrisch betriebenen Systeme angewiesen. Zu diesen sogenannten Restbetriebssystemen zählen u.a. auch die für die Sicherheit wichtigen Systeme der Brennelementlagerbeckenkühlung.
Durch den Abtransport der letzten Brennelemente aus dem Kernkraftwerk verringert sich das freisetzbare Aktivitätspotenzial um mehrere Größenordnungen und die einzuhaltenden Schutzziele „Kontrolle der Reaktivität“ und „Kühlung der Brennelemente“ sind nicht länger relevant. Die Zahl der erforderlichen sicherheitstechnisch wichtigen Systeme im Restbetrieb - und damit der Bedarf für eine stetige Stromversorgung - reduziert sich erheblich.
Für den Fall, dass die externe Stromversorgung eines in Stilllegung befindlichen Kernkraftwerkes ausfällt, sind daher insbesondere für den Anlagenzustand mit Brennelementen, umfangreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen.
Stromversorgung im Kernkraftwerk
Im Restbetrieb und während der Stilllegungs- und Abbaumaßnahmen erfolgt die elektrische Energieversorgung über die externe Anbindung an das öffentliche Stromnetz:
Über Hauptnetzanschluss aus öffentlichem Stromnetz
Wenn das Kernkraftwerk abgeschaltet wurde, deckt ein Kernkraftwerk seinen Strombedarf aus dem öffentlichen Stromnetz über den Hauptnetzanschluss.
Über Reservenetzanschluss aus öffentlichem Stromnetz
Fällt der Hauptnetzanschluss aus, wird auf einen Reservenetzanschluss umgeschaltet, der mit einer anderen Spannungsebene des öffentlichen Stromnetzes verbunden und unabhängig vom Hauptnetzanschluss ist.
Ausfall externer Stromversorgung
Fällt die Anbindung an die externe Stromversorgung komplett aus, kann auf folgende Versorgungswege zurückgegriffen werden:
Notstromdiesel
Generell werden in Kernkraftwerken Notstromdiesel vorgehalten, um im Anforderungsfall alle für die Sicherheit notwendigen Systeme versorgen zu können (z.B. aktive Kühlung des Brennelementlagerbeckens). Ihre Zahl und Leistungsfähigkeit sind in den verschiedenen Anlagen unterschiedlich. In der Regel sind auf den Anlagen Treibstoffvorräte für mehrere Tage vorhanden. Diese können bei Bedarf ergänzt werden. Diese Einrichtungen bleiben unter Beachtung der bei Stilllegung und Abbau der Anlage zu berücksichtigenden Anforderungen im erforderlichen Umfang erhalten.
Benachbartes Kraftwerk
Ein benachbartes Kraftwerk (z.B. Gasturbinen- oder Wasserkraftwerk) kann im Anforderungsfall Strom liefern. Zwischen manchen Anlagen besteht eine direkte Verbindung.
Station Blackout: Zusätzlicher Ausfall der Notstromdiesel
Ist die externe Stromversorgung ausgefallen und fallen zusätzlich auch die Notstromdiesel aus (z. B. kein Treibstoff mehr vorhanden und kein weiterer Treibstoff nachlieferbar), spricht man vom "Station Blackout". In diesem Fall besteht für alle wichtigen Bereiche der Leittechnik sowie ausgewählte, kleinere elektrische Verbraucher eine batteriegestützte Stromversorgung. Diese Batterieversorgung kann die genannten Bereiche auch bei einem Ausfall der Notstromdiesel für einen begrenzten Zeitraum mit Strom versorgen. Jedoch kann die Batterieversorgung keine größeren elektrischen Verbraucher wie z.B. Kühlwasserpumpen versorgen.
Kernkraftwerke in Deutschland verfügen zudem über mobile, geschützt aufbewahrte Dieselaggregate, die bei einem Station Blackout zum Einsatz gebracht werden und die Batterien wieder aufladen und ausgewählte Systeme mit Strom versorgen können. In Deutschland waren diese als Konsequenz der Ereignisse in Fukushima nachgerüstet worden.
Stand: 15.11.2023